Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße 9

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Winzererstraße 9

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße 9 [#200665]
Datum
13. Oktober 2020 09:34
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße 9 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage vom 13.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.10.2020 bezüglich En…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.10.2020
Datum
6. November 2020 16:22
Status
Warte auf Antwort
image001.png
15,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.10.2020 bezüglich Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Winzererstraße 9. Ich hätte hierzu eine Frage an Sie. Sie können mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie nach meiner E-Mail vom 06.11.2020 k…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020
Datum
17. November 2020 09:52
Status
Warte auf Antwort
image001.png
15,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie nach meiner E-Mail vom 06.11.2020 keinen Kontakt mit mir aufgenommen. Ich bestätige Ihnen hiermit, dass für das Gebäude des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in der Winzererstr. 9, 80809 München, ein Energieverbrauchsausweis vorliegt. Das Dokument wurde am 26.03.2020 vom zuständigen Staatlichen Bauamt München 1 ausgestellt. Der Energieausweis hängt im Erdgeschoss im Foyer des Ministeriums aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 [#200665] Sehr << Anrede >> wir hatten in dieser Sache letzten No…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 [#200665]
Datum
22. Februar 2021 10:16
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wir hatten in dieser Sache letzten November telefonierend dabei u.a. besprochen, dass ja eine Veröffentlichung des Energieausweises auf der Webseite des Staatsministeriums den einfachen Zugang der Bevölkerung zu den Informationen ermöglichen würde. Sie wollte mich darüber informieren, sobald das geschehen ist. Haben Sie den Energieausweis mittlerweile veröffentlicht oder werden Sie mit den Energieausweis nun wie beantragt per Mail zusenden? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 [#200665] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 [#200665]
Datum
11. Juni 2021 15:10
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße 9“ vom 13.10.2020 (#200665) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Aktenzeichen: 0800-1/53 Anfrage wegen Energieausweis des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales Sehr …
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
Aktenzeichen: 0800-1/53 Anfrage wegen Energieausweis des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Datum
17. Juni 2021 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,7 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail bzw. Erinnerung vom 14.06.2021. Ich hatte Ihnen bei einem Telefonat vor Monaten angekündigt, dass eine Einstellung bzw. Veröffentlichung des Energieausweise auf der Internetseite des Ministeriums angedacht wird. Leider hat sich die Einstellung des Energieausweises auf unserer Internetseite etwas verzögert. Es ist aber beabsichtigt, auf der Internetseite des Ministeriums unter dem Menüpunkt „Ministerium“ eine Rubrik „Zertifikate“ einzurichten, unter der dann neben anderen Audits auch der jeweils aktuelle Energieausweis eingestellt wird. Ich darf Sie noch um etwas Geduld bitten. Sie erhalten eine weitere Nachricht per E-Mail, wenn das Vorhaben realisiert ist, bzw. spätestens Anfang 8/2021 eine weitere Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
AW: WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 [#200665] Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage wegen der V…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 13.10.2020 [#200665]
Datum
6. August 2021 15:42
Status
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage wegen der Veröffentlichung des Energieausweises des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Inzwischen ist das Vorhaben realisiert, den Energieausweis - und weitere Audits und Zertifikate - auf unserer Internetseite einzustellen. Sie finden den Energieausweis des StMAS unter folgendem Link: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/aktuelle-meldungen/im_c4500_-_0077-20210726t160625_0002.pdf Danke für Ihre Geduld und viele Grüße