Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 3853113 Bonn

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 3853113 Bonn [#202939]
Datum
5. November 2020 08:58
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Wir haben kein Gebäude unter der genannten Adresse, daher ka…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 3853113 Bonn [#202939]
Datum
5. November 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Wir haben kein Gebäude unter der genannten Adresse, daher kann ich Ihnen den Energieausweis dazu auch nicht schicken. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte sagen, wer genau S…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
AW: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz
Datum
10. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte sagen, wer genau Sie sind und für wen Sie arbeiten? Auch bitte ich um Auskunft, was der genaue Hintergrund für Ihre Anfrage ist? Ich werde keine Daten an jemanden rausgeben, der mit uns nichts zu tun hat. Zudem erwarte ich in dieser Angelegenheit eine förmliche Anfrage in Form eines offiziellen Schreibens von Ihnen. Ich danke für Ihr Verständnis und wäre Ihnen über eine kurze Rückmeldung dankbar. Vielen Dank Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#202939] Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Antwort…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#202939]
Datum
10. November 2020 13:51
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 10.11.2020, teile ich Ihnen folgendes mit: Bei meiner Anfrage vom handelt es sich, wie Sie es der Überschrift entnehmen können, um einen Antrag nach dem UIG (Umweltinformationsgesetz). Das UIG ist ein Gesetz, welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt. Zu Ihrer 1. Frage ,,können Sie mir bitte sagen, a) wer genau Sie sind und b) für wen Sie arbeiten?’’ a) Den Antrag stelle ich als natürliche Person. Eine für die weitere Bearbeitung eventuell erforderliche Postanschrift habe ich Ihnen bereits mitgeteilt. Nach § 3 Abs.1 S.1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1UIG verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Informationspflichtige Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 UIG sind unter anderem Stellen der öffentlichen Verwaltung. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine Stelle der öffentlichen Verwaltung. b) Die Frage über meinen aktuellen Arbeitgeber fällt unter den Schutz personenbezogener Daten und hat bei einem Antrag nach dem UIG keine Bedeutung. Ich stelle den Antrag als Privatperson und nicht im Auftrag einer ausländischen Regierung oder eines Geheimdienstes. Ihre Frage nach dem ,,genauen Hintergrund’’ für meine Anfrage ist ebenfalls nach § 3 Abs. 1 S.1 unzulässig. Zu Ihrer Aussage: ,,Ich werde keine Daten an jemanden herausgeben, der nichts mit uns zu tun hat’’: Offensichtlich verkennen Sie, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine nach § 2 Abs. 1 Nr.1 S.1 UIG informationspflichtige Stelle ist. Sie legen dar:, ,,Zudem erwarte ich in dieser Angelegenheit eine förmliche Anfrage in Form eines offiziellen Schreibens von Ihnen’’ Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) schreibt dazu auf seiner Website: ,,Wer Zugang zu Umweltinformationen wünscht, muss zunächst einen Antrag an eine informationspflichtige Stelle richten. Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form, kann also schriftlich, mündlich, per Email oder auf andere Weise gestellt werden’’ (https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/umweltinformationsgesetz/) Folglich habe ich einen korrekten UIG Antrag per Mail eingereicht. Die Fragen, die Sie stellen, sind nach § 3 Abs. 1 S.1 UIG unzulässig und müssen nicht beantwortet werden. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass zahlreiche Behörden aus Gründen der Transparenz Bürgern gegenüber den Energiebedarfsausweis ihrer Gebäude anstandslos zur Verfügung stellen (wenn er denn vorliegt). Hier einige Links dazu: https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-bundesministerium-fur-verkehr-und-digitale-infrastruktur-invalidenstrae-4410115-berlin/ https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-presse-und-informationsamt-der-bundesregierung/ https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-burgeramt-rathaus-mitte-karl-marx-allee-3110178-berlin/ Somit wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den aktuellen Energiebedarfsausweis für das Bundesamt für soziale Sicherung in Bonn zukommen lassen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren UIG-Antrag vom 05.11.2020 zu dem Energieausweis des Bundesamtes für Sozia…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren UIG-Antrag vom 05.11.2020 zu dem Energieausweis des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) übersende ich Ihnen den Energieausweis des Gebäudes des BAS in der Friedrich-Ebert-Allee 38 in Bonn. Die anfänglichen Irritationen bezüglich Ihres Antrags zum BAS bitte ich zu entschuldigen.