Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Bürgerbüro Stadt Dachau
Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht z…
An Stadt Dachau - Landkreis Dachau- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau [#221084]
Datum
26. Mai 2021 17:55
An
Stadt Dachau - Landkreis Dachau-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro S…
An Stadt Dachau - Landkreis Dachau- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau [#221084]
Datum
2. Juli 2021 10:23
An
Stadt Dachau - Landkreis Dachau-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau“ vom 26.05.2021 (#221084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221084/
Stadt Dachau - Landkreis Dachau-
Sehr Antragsteller/in im Auftrag der Abteilung Grundstücks- und Gebäudemanagement beantworte ich Ihre unten stehe…
Von
Stadt Dachau - Landkreis Dachau-
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau [#221084]
Datum
7. Juli 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Auftrag der Abteilung Grundstücks- und Gebäudemanagement beantworte ich Ihre unten stehende Anfrage zur Auskunft „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau“. Das Bürgerbüro wird durch die Stadt Dachau angemietet. Eigentümer des Gebäudes ist nicht die Stadt Dachau. Wir haben Ihre Anfrage dem Eigentümer/Vermieter vorgelegt, von diesem jedoch die Auskunft erhalten, dass für das Anwesen Pfarrstraße 2 kein Energiebedarfsausweis vorliegt. Wir können Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr Informationen zukommen lassen. Wir bitten hierzu um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen, dann weiß ich erst einmal Beschei…
An Stadt Dachau - Landkreis Dachau- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Stadt Dachau Pfarrstraße 2 85221 Dachau [#221084]
Datum
7. Juli 2021 21:11
An
Stadt Dachau - Landkreis Dachau-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen, dann weiß ich erst einmal Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221084/