Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Aachen Eisenbahnweg 18 52068 Aachen

Anfrage an: Hauptzollamt Aachen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Hauptzollamt Aachen
Eisenbahnweg 18
52068 Aachen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis…
An Hauptzollamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Aachen Eisenbahnweg 18 52068 Aachen [#217397]
Datum
4. April 2021 20:20
An
Hauptzollamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Hauptzollamt Aachen Eisenbahnweg 18 52068 Aachen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Aachen
Hauptzollamt Aachen - Sachgebiet A - 06.04.2021 A 3002 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich gemäß § 4 (3)…
Von
Hauptzollamt Aachen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Aachen Eisenbahnweg 18 52068 Aachen
Datum
6. April 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Aachen - Sachgebiet A - 06.04.2021 A 3002 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich gemäß § 4 (3) UIG an die zuständige Behörde, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, weitergeleitet.   Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) wegen Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für da…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) wegen Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Hauptzollamt Aachen
Datum
10. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
632,3 KB
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer über die Internetseite „FragdenStaat“ an die Poststelle des Hauptzollamtes Aachen gerichteten Anfrage vom 04 04.2021 bitten Sie um Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes Aachen, Eisenbahnweg 18, 52068 Aachen. Das Hauptzollamt Aachen hat Ihre An- frage zuständigkeitshalber an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weitergeleitet. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Innerhalb der BlmA ist der Stabsbereich Recht für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig. Ich habe die für Ihr Auskunftsersuchen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Fachabteilung der BlmA angefragt. Sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hauptzollamt Aachen
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Hauptzolla…
Von
Hauptzollamt Aachen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Hauptzollamt Aachen
Datum
18. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
661,6 KB
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 06.04.2021, mit dem Sie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) um Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Hauptzollamt Aachen bitten. Nach abschließender Prüfung erteile ich Ihnen hiermit gemäß Ihrem Anliegen einfache Auskunft. Den Energieausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Diese Auskunft ergeht gem. § 12 Abs. 1 S.2 UIG i. V. m. Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage zur Umweltinformationsgebührenverordnung (UlGGebV) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen