Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt Altonaer Straße 25 99085 Erfurt

Anfrage an: Fachhochschule Erfurt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht …
An Fachhochschule Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt Altonaer Straße 25 99085 Erfurt [#220180]
Datum
10. Mai 2021 20:42
An
Fachhochschule Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt Altonaer Straße 25 99085 Erfurt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220180/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Fachhochschule Erfurt
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Anfrage vom 10.05.2021 und übersenden Ihnen in der Anlage den Energie…
Von
Fachhochschule Erfurt
Betreff
Antw: Wtrlt: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt Altonaer Straße 25 99085 Erfurt [#220180]
Datum
11. Juni 2021 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Anfrage vom 10.05.2021 und übersenden Ihnen in der Anlage den Energieausweis für das Haus 2 mit der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt in der Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt. Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass die Fachhochschule Erfurt nicht über einen Energiebedarfsausweis verfügt. Für dieses Objekt wurde den einschlägigen Vorschriften gemäß ein Energieverbrauchsausweis erstellt. Gemäß alter EnEV und wie es auch die gültige GEG vorsieht, hängt der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aus. Grundsätzlich ist das TLBV für die Erstellung der Energieausweise zuständig, wenn Gebäude der Fachhochschule Erfurt neu errichtet oder saniert werden. Die Fortschreibung der Energieausweise ist jedoch als permanente Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Betreibung der Gebäude zu betrachten. Diese Leistungen sind bei der hausverwaltenden Dienststelle angesiedelt, also bei der Fachhochschule Erfurt im Dezernat Bau und Liegenschaften. Wie Sie dem Energieausweis entnehmen können, ist dieser bis zum 30.03.2019 gültig. Die ENEV wurde mit vorheriger Ankündigung im Sommer 2020 neu ratifiziert bzw. zum 01.11.2020 durch die GEG ersetzt. Programme zur Erstellung der Energieausweise nach der neu ratifizierten Norm stehen erst seit Kurzem zur Verfügung. Die Fortschreibung des Energieausweises ist beauftragt. Wir rechnen mit einer Übergabe der Unterlagen bis zum 30.09.2021 ( tel:30092021) . Mit freundlichen Grüßen