Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landratsamt
Landshuter Straße 31
85356 Freising

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Landkreisverwaltung Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising [#198083]
Datum
25. Oktober 2020 11:30
An
Landkreisverwaltung Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landratsamt Landshuter Straße 31 85356 Freising Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198083/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreisverwaltung Freising
Sehr geehrteAntragsteller/in das Sachgebiet 63 - Schulverwaltung Liegenschaften hat als zuständige Stelle Ihre An…
Von
Landkreisverwaltung Freising
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising [#198083]
Datum
28. Oktober 2020 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Sachgebiet 63 - Schulverwaltung Liegenschaften hat als zuständige Stelle Ihre Anfrage vom 25.10.2020 erhalten. Den Eingang möchten wir Ihnen hiermit bestätigen. Wir werden Ihre Anfrage so bald wie möglich bearbeiten so dass Ihnen eine entsprechende Rückantwort zugehen kann. Sofern Kosten für die Auskunft erhoben werden, erhalten Sie selbstverständlich vorab eine Rückmeldung auf elektronischem Wege. Freundliche Grüße

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Landkreisverwaltung Freising
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage sowie die Zwischennachricht vom 28.10.2020 hinsich…
Von
Landkreisverwaltung Freising
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising [#198083]
Datum
20. November 2020 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGEnergiebedarfsausweisfrGebudeLandra.eml
24,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage sowie die Zwischennachricht vom 28.10.2020 hinsichtlich des Energieausweises für das Landratsamt Freising (Alt- und Neubau). Beiliegend erhalten Sie den gewünschten Energieausweis als Ausweis und zusätzlich in seiner Form als Aushang. Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Freundliche Grüße