Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus 93047 Regensburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Neues Rathaus
93047 Regensburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Simon Lachner
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg Details
Von
Simon Lachner
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus 93047 Regensburg [#238508]
Datum
22. Januar 2022 23:20
An
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Neues Rathaus 93047 Regensburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238508 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Simon Lachner
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Nachricht nicht zugestellt Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre Nachricht wurde nicht weitergeleitet. Ve…
Von
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Betreff
Nachricht nicht zugestellt
Datum
22. Januar 2022 23:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre Nachricht wurde nicht weitergeleitet. Verwenden Sie bitte <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Stadt Regensburg Amt für Integration und Migration Abteilung Ausländerangelegenheiten D.-Martin-Luther-Str. 3 | 93047 Regensburg Telefon 0941/507-2777 | Telefax 0941/507-2779 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Simon Lachner
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus 93047 Regensburg [#238508] Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte D…
An Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg Details
Von
Simon Lachner
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus 93047 Regensburg [#238508]
Datum
27. Januar 2022 14:03
An
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Neues Rathaus 93047 Regensburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238508 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Anfragenr: 238508 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Dies ist eine automatische Antwort auf Ihr E-Mail Sehr geehrte Dame / sehr geehrter Herr, Ihr E-Mail ist bei uns…
Von
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Betreff
Dies ist eine automatische Antwort auf Ihr E-Mail
Datum
27. Januar 2022 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,1 KB


Sehr geehrte Dame / sehr geehrter Herr, Ihr E-Mail ist bei uns eingegangen. Es wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin/den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Wir bitten Sie folgendes zu beachten: Für eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihren Nachnamen, Ihren Vornamen und Ihr Geburtsdatum mit den Angaben aus Ihrem Nationalpass oder Aufenthaltstitel aufgeführt haben. Sollte diese Angaben fehlen, unvollständig oder unrichtig sein, ist eine Zuordnung der Anfrage nicht möglich. In der Folge kann diese auch nicht bearbeitet werden. Sofern alle erforderlichen Angaben vollständig sind, erhalten Sie so schnell wie möglich eine Rückmeldung. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab, da wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Aufgrund des aktuellen Andrangs wird die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich Ihr Anliegen auf Ihre Erwerbstätigkeit oder eine ähnlich dringende Angelegenheit beziehen, bitten wir Sie dies unter Angabe des dringenden Grundes im Betreff kenntlich zu machen. Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur mit Termin möglich. Wir prüfen Ihre Anliegen und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
Simon Lachner
AW: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihr E-Mail [#238508] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg Details
Von
Simon Lachner
Betreff
AW: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihr E-Mail [#238508]
Datum
13. März 2022 01:21
An
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus 93047 Regensburg“ vom 22.01.2022 (#238508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon Lachner
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude / Neues Rathaus Sehr geehrter Herr Lachner, leider haben Sie Ihre…
Von
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Betreff
Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude / Neues Rathaus
Datum
15. März 2022 12:54
Status
Sehr geehrter Herr Lachner, leider haben Sie Ihre Anfrage an die Abteilung Ausländerangelegenheiten adressiert. Dort konnte die Fragestellung nicht ein- bzw. zugeordnet werden. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung von uns. Mit freundlichen Grüßen

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Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
WG: Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude / Neues Rathaus Sehr geehrter Herr Lachner, ich habe Ihnen de…
Von
Bürgerzentrum Ausländerabteilung - Stadt Regensburg
Betreff
WG: Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude / Neues Rathaus
Datum
1. April 2022 08:30
Status
251,2 KB
Sehr geehrter Herr Lachner, ich habe Ihnen den Energieausweis des Neuen Rathauses abfotografiert. Der Energieausweis ist im Foyer des Neuen Rathauses öffentlich einsehbar . Bitte beachten Sie, dass aktuell die Gebäudeteile Minoritenweg 8 und 10 nur noch rudimentär belegt sind und die Kompletträumung Mitte des Jahres ansteht, da dann die Generalsanierung anschließt - will heißen, dass bei diesem Objekt vieles im Fluss ist. Im Zuge der Generalsanierung wird für das gesamte Objekt ein neues Energiekonzept aufgesetzt und in Folge auch ein neuer Energieausweis erstellt. [cid:image002.jpg@01D845A2.410450D0] Mit freundlichen Grüßen