Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Rathausplatz 394032 Passau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Neues Rathaus
Rathausplatz 3
94032 Passau

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Moritz-Leon Stöffler
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Stadt Passau Ausländeramt Details
Von
Moritz-Leon Stöffler
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Rathausplatz 394032 Passau [#198252]
Datum
28. September 2020 19:37
An
Stadt Passau Ausländeramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Neues Rathaus Rathausplatz 3 94032 Passau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Moritz-Leon Stöffler Anfragenr: 198252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198252/ Postanschrift Moritz-Leon Stöffler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Moritz-Leon Stöffler
Stadt Passau Ausländeramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Passau Ausländeramt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. September 2020 19:59
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Moritz-Leon Stöffler
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues…
An Stadt Passau Ausländeramt Details
Von
Moritz-Leon Stöffler
Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Rathausplatz 394032 Passau [#198252]
Datum
30. Oktober 2020 14:13
An
Stadt Passau Ausländeramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Rathausplatz 394032 Passau“ vom 28.09.2020 (#198252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Moritz-Leon Stöffler Anfragenr: 198252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198252/ Postanschrift Moritz-Leon Stöffler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Passau Ausländeramt
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet, weshalb die Bean…
Von
Stadt Passau Ausländeramt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neues Rathaus Rathausplatz 394032 Passau [#198252]
Datum
12. November 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet, weshalb die Beantwortung etwas gedauert hat. Ich bitte, dies zu entschuldigen.. Bei dem von Ihnen bezüglich eines Energiebedarfsausweises angefragten Gebäudes handelt es sich um ein Baudenkmal, weshalb aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen Energieeinsparmaßnahmen nur in begrenztem Umfang möglich sind. Diesem besonderen Umstand wird auch in der von Ihnen zur Anfrage herangezogenen EnEV 2014, §16 unter Absatz 5, Satz 2 entsprechend Rechnung getragen: "... Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden." Ich hoffe mit vor Stehendem Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]