Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubiberg Rathausplatz 1285579 Neubiberg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Neubiberg
Rathausplatz 12
85579 Neubiberg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Sehr geehrter Herr XXX,
 
wir bitten die ausstehende Rückmeldung zum aktuell gültigen Energieausweis für unser Rathaus zu entschuldigen.
 
Da sich die Gemeinde seit 2017 in der Vorbereitung einer Rathaus-Erweiterung und -Sanierung befindet, die ursprünglich 2020 in Bau gehen und 2022 fertiggestellt werden sollte, wurde für die absehbar wenigen Jahre der weiteren Nutzung des bestehenden alten Rathauses (Baujahr 1938/1939) kein Energieausweis mehr erstellt. Aufgrund von Verzögerungen ist ein Baustart nun 2022 geplant, die Fertigstellung Ende 2024 / Anfang 2025. 
 
Zur Nutzungsaufnahme des erweiterten neuen Rathauses soll ein neuer Energieausweis zum Gesamtgebäude erstellen werden. Im Zuge unserer Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr ist geplant, den neuen Energieausweis für unsere Besucher im Erdgeschoss an geeigneter Stelle öffentlich auszuhängen.
 
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bauamt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Klaus Stockamp
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Gemeindeverwaltung Neubiberg Details
Von
Klaus Stockamp
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubiberg Rathausplatz 1285579 Neubiberg [#205080]
Datum
5. Dezember 2020 19:28
An
Gemeindeverwaltung Neubiberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Neubiberg Rathausplatz 12 85579 Neubiberg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Klaus [geschwärzt] Anfragenr: 205080 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Klaus [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Klaus Stockamp
Klaus Stockamp
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neu…
An Gemeindeverwaltung Neubiberg Details
Von
Klaus Stockamp
Betreff
Erinnerung: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubiberg Rathausplatz 1285579 Neubiberg [#205080]
Datum
9. Januar 2021 10:17
An
Gemeindeverwaltung Neubiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubiberg Rathausplatz 1285579 Neubiberg“ vom 05.12.2020 (#205080) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaus [geschwärzt] Anfragenr: 205080 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Klaus [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Klaus Stockamp
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neu…
An Gemeindeverwaltung Neubiberg Details
Von
Klaus Stockamp
Betreff
2. Erinnerung: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubiberg Rathausplatz 1285579 Neubiberg [#205080]
Datum
12. März 2021 11:09
An
Gemeindeverwaltung Neubiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubiberg Rathausplatz 1285579 Neubiberg“ vom 05.12.2020 (#205080) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaus Stockamp Anfragenr: 205080 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Klaus [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]