Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatliches Bauamt Freising, Am Staudengarten 2, 85354 Freising

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Staatliches Bauamt Freising
Am Staudengarten 2
85354 Freising

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatliches Bauamt Freising, Am Staudengarten 2, 85354 Freising [#204094]
Datum
20. Dezember 2020 16:10
An
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Staatliches Bauamt Freising Am Staudengarten 2 85354 Freising Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 20.12.2020 haben Sie sich unter Berufung auf § 4 Abs. 3 des Umweltin…
Von
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatliches Bauamt Freising, Am Staudengarten 2, 85354 Freising [#204094]
Datum
13. Januar 2021 13:30
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 20.12.2020 haben Sie sich unter Berufung auf § 4 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gewandt hat, mit der Bitte den Energieausweis für das Gebäude Staatliches Bauamt Freising, Am Staudengarten 2, 85354 Freising vorzulegen. Ihr Auskunftsanspruch richtet sich nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG). Bei den von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen nach Art. 2 Abs. 2 BayUIG. Die LfL ist auch informationspflichtige Stelle i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayUIG. Ein Auskunftsanspruch besteht jedoch nur im Rahmen der Verfügbarkeit entsprechender Informationen nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 3 BayUIG. Die LfL und das Staatliche Bauamt Freising sind zwei voneinander unabhängige Einrichtungen des Freistaates Bayern, die auch unterschiedlichen Ressorts zuzuordnen sind (Landwirtschaftsressort bzw. Staatsbauverwaltung). Der Energieausweis für das von Ihnen genannte Gebäude ist bei der LfL nicht vorhanden. Weder ist das Staatliche Bauamt Freising eine Organisationseinheit der LfL noch ist LfL Eigentümerin des genannten Gebäudes. Daher kann die LfL auch nicht die Frage beantworten, ob für das genannte Gebäude mit behördlicher Nutzung nach § 80 Abs. 6 Energiegesetz (früher § 16 Abs. 3 EnEV) überhaupt ein Energieausweis ausgestellt werden muss. Zuständigkeitshalber wurde Ihr Anliegen daher an das Staatliche Bauamt Freising mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Kosten für die Übermittlung dieser Information werden nach Art. 12 des BayUIG nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Staatliches Bauamt Freising
Energieausweis für das Staatliche Bauamt Freising
Von
Staatliches Bauamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Energieausweis für das Staatliche Bauamt Freising
Datum
19. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen