Energiebedarfsausweis für Gebäude: Versicherungskammer Bayern Sternstraße 380538 München

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Versicherungskammer Bayern
Sternstraße 3
80538 München

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in die beiliegende Anfrage wurde fälschlicherweise an die Landeshauptstadt München ges…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Versicherungskammer Bayern Sternstraße 380538 München [#202976]
Datum
26. November 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die beiliegende Anfrage wurde fälschlicherweise an die Landeshauptstadt München geschickt, obwohl sie die Versicherungskammer betrifft. Bitte beantworten Sie sie direkt. Besten Dank Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Versicherungskammer Bayern Sternstraße 380538 München [#202976]
Datum
20. Dezember 2020 12:50
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Versicherungskammer Bayern Sternstraße 3 80538 München Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern Vielen Dank für Ihre E-Mail "Energiebedarfsausweis für Geb…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern
Datum
21. Dezember 2020 03:52
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail "Energiebedarfsausweis für Gebäude: Versicherungskammer Bayern Sternstraße 380538 München [#202976]" vom 21.12.2020. Wir, die Versicherungskammer Bayern, stehen dafür, dass wir uns sorgfältig um Ihre Anliegen kümmern. Hierfür benötigen wir etwas Zeit, um Ihnen individuell zu antworten. Wir bitten Sie jetzt schon um etwas Geduld. Da wir bei Versicherungen mit Ihren sensiblen persönlichen Daten arbeiten, werden wir Ihnen, wenn es erforderlich ist, per Brief antworten. Für Sie heißt das: Wir kümmern uns auch hier um das nötige Stück Sicherheit. Informationen zu unseren Services finden Sie unter www.versicherungskammer-bayern.de. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern [#202976] Sehr << Anrede >> meine Informations…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern [#202976]
Datum
3. Juli 2021 12:02
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Versicherungskammer Bayern Sternstraße 380538 München“ vom 05.11.2020 (#202976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 208 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202976/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung München
Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern Vielen Dank für Ihre E-Mail "AW: Empfangsbestätigung der V…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern
Datum
3. Juli 2021 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre E-Mail "AW: Empfangsbestätigung der Versicherungskammer Bayern [#202976]" vom 03.07.2021. Wir, die Versicherungskammer Bayern, stehen dafür, dass wir uns sorgfältig um Ihre Anliegen kümmern. Hierfür benötigen wir etwas Zeit, um Ihnen individuell zu antworten. Wir bitten Sie jetzt schon um etwas Geduld. Da wir bei Versicherungen mit Ihren sensiblen persönlichen Daten arbeiten, werden wir Ihnen, wenn es erforderlich ist, per Brief antworten. Für Sie heißt das: Wir kümmern uns auch hier um das nötige Stück Sicherheit. Informationen zu unseren Services finden Sie unter www.versicherungskammer-bayern.de. Freundliche Grüße