Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO
1) Schreiben in denen geregelt ist, ob nach Maßgabe des
Landesrechts die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der
höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine
andere Stelle übertragen werden
Eine Übertragung der Zuständigkeiten ist nach § 44 StVO möglich. Es ist aber unklar, ob dies in Bayern erfolgt ist.
2) Schreiben, in denen geregelt ist, dass ggf. die Zustimmung der obersten Landesbeörde nach der StVO nicht erforderlich ist.
Ein Erfordernis der Zuständigkeit liegt z.B. laut StVO vor, wenn außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 100km/h betragen soll (vgl. § 45 StVO) oder wenn Verkehrszeichen angeordnet werden sollen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben (vgl. VWV zu §§ 39 bis 43) oder wenn bestimmte Verkehrszeichen aufgestellt werden sollen (vgl. Aufzählung in VWV zu § 45 StVO).
Begründung: Um als Verkehrsteilnehmer (persönliche Betroffenheit) herauszufinden, ob eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung rechtmäßig erlassen wurde und alle erforderlichen Behörden angehört wurden und zugestimmt haben, benötige ich diese Auskunft.
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Juli 2020
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29. August 2020
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- Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 25. Juli 2020 14:05
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 29. August 2020 10:49
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Betreff
- WG: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 31. August 2020 09:45
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Betreff
- Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO
- Datum
- 31. August 2020 12:50
- Status
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 2. September 2020 10:25
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 12. September 2020 15:11
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 6. Februar 2021 11:00
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 7. August 2021 12:18
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Vermittlung bei Anfrage „Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO“ [#193518]
- Datum
- 7. August 2021 12:24
- An
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 9. August 2021 07:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 9. August 2021 12:10
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Betreff
- WG: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 17. August 2021 13:15
- Status
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- AW: WG: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 20. August 2021 10:57
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Betreff
- Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 23. September 2021 15:06
- Status
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- Betreff
- AW: Genehmigungsvorbehalte durch Oberste Landesbehörde im Bereich StVO [#193518]
- Datum
- 3. Oktober 2021 13:13
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Von
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 14. Oktober 2021 09:44
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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