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Kontrollbericht zu 1. Osnabrücker Kartoffelhaus im Dominikaner, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
1. Osnabrücker Kartoffelhaus im Dominikaner
Bierstraße 38
49074 Osnabrück

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    1. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu 1. Osnabrücker Kartoffelhaus im Dominikaner, Osnabrück [#178401]
Datum
31. Januar 2020 12:16
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: 1. Osnabrücker Kartoffelhaus im Dominikaner Bierstraße 38 49074 Osnabrück 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178401 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskünfte nach dem Verbraucheri…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu 1. Osnabrücker Kartoffelhaus im Dominikaner, Osnabrück [#178401]
Datum
13. Februar 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb 1. Osnabrücker Kartoffelhaus Bierstr. 38 49074 Osnabrück. Ich möchte Sie vorab darauf aufmerksam machen, dass Sie mit Ihrem Antrag ein förmliches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt haben. Ihre im Antrag gemachten persönlichen Angaben sind unvollständig bzw. nicht korrekt. Eine melderechtliche Überprüfung Ihrer Person konnte mit den übermittelten Angaben nicht durchgeführt werden. Bitte teilen Sie mir Ihre korrekte Meldeanschrift mit. Sie haben in Ihrer Anfrage über das Onlineportal einer Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen. Der angefragte Betrieb hat gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG das Recht, sich nach dem Antragssteller, also Ihnen, zu erkundigen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ohne Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten kann damit vorerst nicht erfolgen. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz festhalten, bitte ich bis einschließlich zum 18.02.2020 um Mitteilung Ihrer korrekten Meldeanschrift und einer schriftlichen Einverständniserklärung zur Weitergabe Ihrer Daten. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, müssen Sie, ohne erneutes Anschreiben, mit der Ablehnung Ihres Antrages rechnen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.01.2020 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Kontrollberich…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu 1. Osnabrücker Kartoffelhaus im Dominikaner, Osnabrück [#178401]
Datum
2. März 2020 09:08
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.01.2020 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Kontrollberichte für die Betriebsstätte "1. Osnabrücker Kartoffelhaus", Bierstr. 38, 49074 Osnabrück gebeten. Ich habe Sie am 13.02.2020 per E-Mail aufgefordert, mir Ihre korrekte Meldeanschrift mitzuteilen und der Weitergabe Ihrer Daten per schriftlicher Einverständniserklärung zuzustimmen. Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist daher nicht möglich und wird aus diesem Grund von mir abgelehnt. Kostenentscheidung: Dieser Bescheid ergeht gem. § 7 Abs. 1 S. 2 VIG gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte): Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück erhoben werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.