Kontrollbericht zu Al Dente, Brandenburg an der Havel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Al Dente
Steinstraße 58
14776 Brandenburg an der Havel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Al Dente, Brandenburg an der Havel [#254699]
Datum
23. Juli 2022 02:19
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Al Dente Steinstraße 58 14776 Brandenburg an der Havel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 254699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254699/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum VIG ist bei uns eingegangen. Bezugnehmend auf Ihre Anfra…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Al Dente, Brandenburg an der Havel [#254699]
Datum
29. Juli 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum VIG ist bei uns eingegangen. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch gemäß § 5 (2) des VIG die Frist der Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Bezugnehmend auf Ih…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
2. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 23.07.2022 erlasst das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Herausgabe der Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG zu den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt abweichend vom Antrag durch Auskunftserteilung in schriftlicher Form direkt an Sie als Antragsteller ohne Übersendung der Kontrollberichte. 3. Die Informationen gehen Ihnen spätestens 14 Tage nach Übersendung dieses Bescheides zu. 4. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. 5. Dieser Bescheid wird zeitgleich an den betroffenen Dritten — hier Restaurant "Al Dente", Steinstr. 58 in 14776 Brandenburg versandt. Sachverhalt: Mit Ihrer Mail vom 23.07.2022 stellten Sie einen Antrag nach § 2 Abs.1 dem VIG auf Herausgabe folgender Informationen: 1. wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Restaurant "Al Dente", Steinstr. 58 in 14776 Brandenburg an der Havel stattfanden, ob es dabei zu Beanstandungen kam und falls dies der Fall sei, beantragten Sie die Herausgabe des Kontrollberichtes.

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Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Die beiden letzten B…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
20. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen zu Ihrer Anfrage fanden am 08.10.2021 und 28.07.2022 statt. Sie waren risikoorientierte planmäßige Überprüfungen des gesamten Betriebes. Bei beiden Kontrollen wurden alle Raume, die Dokumente der betrieblichen Eigenkontrolle zur Temperaturüberwachung und Kennzeichnung der Lebensmittel und die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz kontrolliert. Bei der Kontrolle am 08.10.2021 wurde darauf hingewiesen, dass der MHD-Zettel der Eier bis zur vollständigen Verwertung aufzuheben ist. Zur Kontrolle am 28.07.2022 wurde Folgendes dokumentiert: 1. Küche: Fußboden unter dem Arbeitstisch Pizza verschmutzt Kühlkombi innen verschmutzt Türgriffe vom Pizzaschrank verschmutzt 2. Kühlzelle: Lebensmittel in Behältern waren nicht abgedeckt 3. Vorbereitung Gemüse: Fußboden an schwer zugänglichen Stellen verschmutzt 4. Lager Vorbereitung Nudeln: Thermometer in der Tiefkühltruhe fehlt 5. Personaltoilette: Warmwasser nicht in Funktion Wegwerftücher fehlen