Kontrollbericht zu Al Pinocchio, Solingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Al Pinocchio
Wilhelmstraße 9a
42697 Solingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Al Pinocchio, Solingen [#203206]
Datum
8. November 2020 18:04
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Al Pinocchio Wilhelmstraße 9a 42697 Solingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203206/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige hiermit den E…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Datum
9. November 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
627,6 KB
4,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.11.2020 zum o.g. Betrieb unter Bezug auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Zur weiteren Bearbeitung wurde Ihre Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d. h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfragen ab. Auch möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ist auf Nachfrage des beteiligten Dritten, diesem Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Deshalb möchte ich Sie auf die im Anhang beigefügten Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufmerksam machen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Hiermit entsprec…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
9. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Hiermit entspreche ich Ihrem Antrag vom 08.11.2020 auf Auskunftserteilung nach dem VIG. 2. Die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen am 06.08.2020 und 08.09.2020 ergaben keine Beanstandungen. […] Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#203206] Sehr geehrteAntragsteller/in ich b…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#203206]
Datum
13. November 2020 08:59
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die, insbesondere sehr schnelle, Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203206/