Kontrollbericht zu Alberobello, Düsseldorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Alberobello
Dorotheenstraße 104
40235 Düsseldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alberobello, Düsseldorf [#46332]
Datum
19. Januar 2019 19:11
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Alberobello Dorotheenstraße 104 40235 Düsseldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Lebensmittelkontrollen - Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, I…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Lebensmittelkontrollen - Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
6. Februar 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetz (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesen Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelkontrollen - Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#46332] Sehr geehrteAntragst…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelkontrollen - Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#46332]
Datum
9. Juni 2019 20:18
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20190608_120348175_hdr.jpg
499,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Alberobello, Düsseldorf“ vom 19.01.2019 (#46332) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Da das sich am Standort des Restaurant mittlerweile ein neues/anderes Restaurant befindet (s. beigfügtes Bild), sollte die Anhörung des Betriebes ja nicht mehr notwendig sein? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - img_20190608_120348175_hdr.jpg Anfragenr: 46332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Antrag auf Informationen Angeforderter Bericht wurde nach mehr als drei Jahren zugesendet.
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationen
Datum
30. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
435,6 KB
Angeforderter Bericht wurde nach mehr als drei Jahren zugesendet.