Kontrollbericht zu Aldi, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aldi
Oldesloer Straße 50
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb: Aldi, Oldesloer Straße 50, 22457 Hamburg
Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 31.03.2023
Kein Verstoß
Feststellungen bei der vorletzten Kontrolle am: 16.03.2022
Kein Verstoß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Aldi, Hamburg [#276934]
Datum
22. April 2023 10:12
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aldi Oldesloer Straße 50 22457 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 276934 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VI…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Aldi, Hamburg [#276934]
Datum
24. April 2023 09:32
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 22.04.2023 Betrieb: Aldi Oldesloer Straße 50 << Adresse entfernt >> Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Fax: 040/427 90-3301 Tel: 040/428 01-2937 Unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/eimsbuettel/datenschutzerklaerungen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich halte meinen Antrag weiterhin aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Aldi, Hamburg [#276934]
Datum
24. April 2023 10:19
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte meinen Antrag weiterhin aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276934/
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], nach Prüfung Ihres Antrages vom 22.04.2023 auf Informationen nach dem Verbrauche…
geschwärzt
584,9 KB
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], nach Prüfung Ihres Antrages vom 22.04.2023 auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über den Betrieb Aldi, Oldesloer Straße 50, 22457 Hamburg beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die angefragten lebensmittelrechtlichen Kontrollen zu gewähren. Hierüber wird der betroffene Betrieb in Kenntnis gesetzt (oder: bei besonderen Ausgangslagen — angehört). Vorbehaltlich dessen, ob der Betrieb in Folge dessen Widerspruch gegen die Informationsveröffentlichung einlegt, wird Ihnen nach Ablauf der Widerspruchsfrist der begehrte Informationszugang gewährt.
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 22.04.2023 Betrieb: Aldi, Oldesloer Straße 50, <<…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 22.04.2023
Datum
31. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
673,4 KB
Betrieb: Aldi, Oldesloer Straße 50, << Adresse entfernt >> Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 31.03.2023 Kein Verstoß Feststellungen bei der vorletzten Kontrolle am: 16.03.2022 Kein Verstoß
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#276934]
Guten Tag, bzgl. meiner Verbraucherinformationsanfrage „Kontrollbericht zu Aldi, Hamburg“ vom 22.04…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#276934]
Datum
2. Juni 2023 21:06
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bzgl. meiner Verbraucherinformationsanfrage „Kontrollbericht zu Aldi, Hamburg“ vom 22.04.2023 (#276934). Mit Datum vom 31.05.2023 haben sie mir den Kontrollbericht vom Penny Markt, Holsteiner Chaussee 274 doppelt zu gesendet. War dies beabsichtigt? Oder haben Sie ggf. die Doppelteausführung versehentlich anstatt des Kontrollberichts vom Aldi in der Oldesloer Straße 50 beigelegt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
AW: [EXTERN] AW: [#276934] Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, es handelt sich um ei…
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, es handelt sich um ein Büroversehen. Der korrekte Bericht zu dem von Ihnen angefragten Betrieb " Aldi, Hamburg" geht Ihnen in Kürze zu. Mit freundlichen Grüßen