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Kontrollbericht zu Alexandros, Kehl

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Alexandros
Großherzog-Friedrich-Straße 24
77694 Kehl

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

09.12.2019 Keine -
16.06.2021 1.Im Kühlhaus Nr. 2 war das
Lüftergitter verschmutzt.
2.Im Kühlhaus Nr. 2 wurden Eier in
Kartonagen aufbewahrt.
3.Der Dorn des Dosenöffners war
unsauber, dieser wurde nach
Angaben des Betreibers nicht mehr
benutzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alexandros, Kehl [#282361]
Datum
23. Juni 2023 14:56
An
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Alexandros Großherzog-Friedrich-Straße 24 77694 Kehl 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282361/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
27. Juni 2023 09:58
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juni 2023. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Freundliche Grüße
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem VIG Eingangsbestätigung. Erläuterung zur Rechtslage. Verlängerung der Frist auf zwei Monate.
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG
Datum
27. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
601,2 KB
Eingangsbestätigung. Erläuterung zur Rechtslage. Verlängerung der Frist auf zwei Monate.
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Bescheid Dem Antrag wird stattgegeben Der Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung an …
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
17. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
829,7 KB
Dem Antrag wird stattgegeben Der Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung an die betroffenen Dritten. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 09.12.2019 Keine - 16.06.2021 1.Im Kühlhaus Nr. 2 war das …
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
1. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
757,8 KB
09.12.2019 Keine - 16.06.2021 1.Im Kühlhaus Nr. 2 war das Lüftergitter verschmutzt. 2.Im Kühlhaus Nr. 2 wurden Eier in Kartonagen aufbewahrt. 3.Der Dorn des Dosenöffners war unsauber, dieser wurde nach Angaben des Betreibers nicht mehr benutzt.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.