Kontrollbericht zu Almani, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Almani
Heger Straße 35
49074 Osnabrück

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Almani, Osnabrück [#131487]
Datum
16. April 2019 09:53
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Almani Heger Straße 35 49074 Osnabrück 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben Sie die geforderten Personalien nicht vollständig angegeben. Bitte teile…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Almani, Osnabrück [#131487]
Datum
16. April 2019 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben Sie die geforderten Personalien nicht vollständig angegeben. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Wohnanschrift inkl. Postleitzahl und Ort mit. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Ablehnung des Antrags auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Ma…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
Antragsablehnung wg. Kontrollbericht zu Almani, Osnabrück [#131487]
Datum
29. April 2019 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung des Antrags auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16.04.2019 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Kontrollberichte für die Betriebsstätte „Almani“, Heger Str. 35, 49074 Osnabrück, gebeten. Ich habe Sie am gleichen Tag aufgefordert, mir Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist daher nicht möglich und wird aus diesem Grund von mir abgelehnt. Kostenentscheidung: Dieser Bescheid ergeht gem. § 7 Abs. 1 S. 2 VIG gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte): Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück erhoben werden. Dieser Ablehnungsbescheid wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung beim Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei mir eingeht. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichem Gruß