Kontrollbericht zu Alte Apotheke, Radebeul

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Alte Apotheke
Altkötzschenbroda 48, Radebeul

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alte Apotheke, Radebeul [#38534]
Datum
14. Januar 2019 20:30
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Alte Apotheke Altkötzschenbroda 48, Radebeul 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
AW: Ihr Antrag auf Informationen vom 14.01.2019 (Nr.: 38534) nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Rückinform…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen vom 14.01.2019 (Nr.: 38534) nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Rückinformation
Datum
31. Januar 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag auf Informationen vom 14.01.2019 (Nr.: 38534) nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Rückinformation zu Ihrem o. g. Antrag Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres o. g. und auf das geltende Verbraucher­informationsgesetz vom 17.10.20<< Adresse entfernt >> gestützten Antrages bestätigt. Darin beantragen Sie gemäß § 4 VIG die elektronische Zusendung von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Betriebs­überprüfungen. Gleichzeitig widersprechen Sie in Ihrem Antrag der Weitergabe von personenbezogenen Daten, insbesondere an den betreffenden Betrieb. Der Antrag auf Informationszugang nach dem VIG setzt voraus, dass das VIG mit seinem gesamten Regelungsinhalt rechtskonform durch die bearbeitende Behörde angewendet werden kann. Darüber hinaus hat die Behörde eine missbräuchliche Antragstellung bezüglich § 4 Abs. 4 VIG zu prüfen. Gemäß § 4 Abs. 1 VIG soll ein Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Diese Maßgabe ist bei Ihrem o. g. Antrag nicht erfüllt. Ihre vollständige Anschrift ist nicht angegeben. Nach § 5 Abs. 2 VIG muss die bearbeitende Behörde dem betreffenden Betrieb auf dessen Nachfrage Name und Anschrift des Antragstellers offenlegen. Aus den genannten Gründen kann eine rechtskonforme Bearbeitung Ihres Antrages nach VIG zum gegenwärtigen Stand nicht erfolgen. Bitte betrachten Sie dies als abschließende Information. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Angaben zu prüfen und sich im Bedarfsfall in dieser Angelegenheit nochmals direkt an die unten stehende Behörde zu wenden. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen Dresdner Straße 25 01662 Meißen