Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Alte Kanzlei
Schillerplatz 5a
70173 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Kontrollen der Jahre 2014 bis 2017 enthalten zu viele Verstöße für mich um sie abzuschreiben. Sie sind als Scan in der letzten Nachricht zu finden.

Letzte beide Kontrollen:
Bei der Routinekontrolle am 20.09.2017 waren folgende Mängel vorhanden:
Eislabor: Massive Reinigungsmängel sowie verschmutzte Arbeitsgeräte (Eisfräse, Crome-Pasteurisierer, Stabmixer, Kühleinrichtung, Handbrause, Spülbecken)

Bei der Nachkontrolle am 25.09.2017 waren die Mängel behoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724]
Datum
30. Juli 2019 17:05
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Alte Kanzlei Schillerplatz 5a 70173 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724]
Datum
5. August 2019 09:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung In Ihrer Anfrage haben Sie der Weitergabe Ihrer per…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung In Ihrer Anfrage haben Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten auf Nachfrage des betroffenen Dritten zugestimmt. Durch die zwingend erforderliche Anhörung des Betreibers gem. § 28 LVwVfG als am Verfahren Beteiligter, wird das Verwaltungsverfahren eröffnet. Der Betreiber erhält dadurch ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht gem. § 29 LVwVfG, welches auch Ihre personenbezogenen Daten als Antragsteller umfasst. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 17.08.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten, da dann die Weitergabe Ihrer Daten nicht mehr verhindert werden kann. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, sehen wir Ihren Antrag als erledigt an. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Weitere Hinweise
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 09.08.2019. Sie schreiben, dass ich der Datenwei…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724]
Datum
14. August 2019 21:25
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 09.08.2019. Sie schreiben, dass ich der Datenweitergabe auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes zugestimmt habe. Das ist korrekt. Von diesem Einverständnis ist auch eine Weitergabe als Bestandteil der anzulegenden Akte gedeckt, denn auch in diese wird das Lebensmittelunternehmen nur auf ausdrückliche Nachfrage einsehen können. Daher bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Außerdem bitte ich Sie, künftig von dieser sinnlosen Nachfrage abzusehen. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich natürlich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab - auch in der Hoffnung, der Gesetzgeber möge eines Tages den positiven internationalen Beispielen folgen und diese einzelne Anfragerei obsolet machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag von foodwatch https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hygienekontrollen-abfragen/ Um dies deutlich zu machen, habe ich den Anfragetext dahingehend geändert, dass ich nach "allen lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre" gefragt habe. Diese Formulierung lässt nun wirklich keinen Spielraum mehr für eine Auslegung und entsprechende Nachfrage, ob denn wirklich alle Kontrollen gemeint seien. Ich bitte Sie, auch von dieser unsinnigen Nachfrage künftig abzusehen. Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie haben per Briefpost geantwortet. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen stärkere negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Einen wichtigen Grund für den postalischen Versand kann ich nicht erkennen. Daher bitte ich Sie, künftig per E-Mail zu antworten, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Diesbezüglich sind Sie nämlich darlegungspflichtig. Ich zitiere aus dem Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger, S. 25 (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/): „Die Darlegungslast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt – schon wegen des Regel-Ausnahmeverhältnisses von Antragsbegehren und wichtigem Grund – die Behörde (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 – BVerwG 7 C 64.95 – BVerwGE 102, 282 (288) und 25. März 1999 – BVerwG 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369 (378 f.), jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 UIG a. F; VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 2 A 109.08, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 – 2 K 177.11, juris Rn. 37 jeweils zu § 1 Abs. 2 IFG).“ Erlauben Sie mir abschließend anzumerken, dass sich Ihre Behörde widersprüchlich verhält, was mich irritiert: Im Schriftverkehr scheint Ihnen, wie obige Ausführungen zeigen, sehr daran gelegen zu sein, dem interessierten Verbraucher Steine in den Weg zu legen. In einem Fernsehbeitrag von Frontal 21 (https://www.zdf.de/politik/frontal-21/geheimsache-restaurantkontrolle-100.html) hingegen haben sich Mitarbeiter Ihrer Behörde (die Herren Bornemann und Stadelmann), sowie der Leiter der Lebensmittelüberwachung Stuttgart, Dr. Thomas Stegmanns, sehr erfreut gezeigt über die gesteigerte Transparenz und die Würdigung, die Ihre Arbeit durch die Anfragen (und potentielle Veröffentlichung) über FragDenStaat erfährt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart“ vom …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724]
Datum
23. Oktober 2019 16:31
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart“ vom 30.07.2019 (#161724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161724 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 30.07.2019 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an …
1. Dem Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 30.07.2019 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an den Antragsteller erfolgt schriftlich 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an die betroffenen Dritten. 3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid 32-23-Zh/VIG-161724 Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für I…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 32-23-Zh/VIG-161724 Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724]
Datum
7. November 2019 17:12
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren positiven Bescheid vom 31.10.2019. Wie ich Ihnen bereits am 14.08.2019 mitgeteilt hatte, zielt meine Anfrage auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“, und nicht nur die letzten beiden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft und ändern den Bescheid entsprechend ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161724 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid vom 31.10.2019 mit dem Aktenzeichen 32-23-Th/VIG-161724 ist…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid vom 31.10.2019 mit dem Aktenzeichen 32-23-Th/VIG-161724 ist mir am 06.11.2019 zugegangen. Aus folgenden Gründen bin ich mit der darin getroffenen Entscheidung nicht vollständig einverstanden: Wie ich Ihnen bereits am 14.08.2019 und wiederholt am 07.11.2019 mitgeteilt hatte, zielt meine Anfrage auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“ (Ziffer 1 meines Antrages vom 30.07.2019). Ihrem Bescheid zufolge beabsichtigen Sie jedoch nur die letzten beiden Kontrollen zu beauskunften (Gründe I.). Daher lege ich gegen den Bescheid hiermit Widerspruch ein und bitte um erneute Prüfung der Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Versehentlich wurde das VIG Verfahren lediglich bezüglich der beiden letzten Kontrollen betrieben. Da gegen den Be…
Versehentlich wurde das VIG Verfahren lediglich bezüglich der beiden letzten Kontrollen betrieben. Da gegen den Bescheid vom 31.10.2019 seitens des Betreibers der Alten Kanzlei kein Widerspruch eingelegt wurde, schlagen wir Ihnen folgende Vorgehensweise vor. Wir werden Ihnen die Auskunft zu den beiden letzten Kontrollen gem. Bescheid vom 31.10.2019 erteilen und parallel ein neues Verfahren zu den fehlenden vorangegangenen Kontrollen der letzten 5 Jahre einleiten. Alternativ wird der Bescheid vom 31.10.2019 aufgehoben und ein komplett neues Verfahren zu den Kontrollen der vergangenen 5 Jahre durchgeführt. Bitte teilen Sie uns bis zum 20.12.2019 mit welche Vorgehensweise Sie bevorzugen, gerne auch telefonisch.
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Auskunft Bei der Routinekontrolle am 20.09.2017 waren folgende Mängel vorhanden: Eislabor: Massive Reinigungsmänge…
Bei der Routinekontrolle am 20.09.2017 waren folgende Mängel vorhanden: Eislabor: Massive Reinigungsmängel sowie verschmutzte Arbeitsgeräte (Eisfräse, Crome-Pasteurisierer, Stabmixer, Kühleinrichtung, Handbrause, Spülbecken) Bei der Nachkontrolle am 25.09.2017 waren die Mängel behoben.
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 30.07.2019 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an …
1. Dem Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 30.07.2019 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an den Antragsteller erfolgt schriftlich 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an die betroffenen Dritten. 3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Auskunft 2 Anlage: Kontrollen 2014 bis 2017 Zu viele Verstöße um sie abzuschreiben.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200305-stuttgart-alte-kanzlei_geschwaerzt.pdf
2,0 MB
Anlage: Kontrollen 2014 bis 2017 Zu viele Verstöße um sie abzuschreiben.

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