Kontrollbericht zu Altes Brauhaus, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Altes Brauhaus
Aachener Str. 616-618 Germany
50226 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Altes Brauhaus, Köln [#35843]
Datum
14. Januar 2019 10:06
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Altes Brauhaus Aachener Str. 616-618 Germany 50226 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an die Stadt Köln weiter geleitet. Mit freu…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Altes Brauhaus, Köln [#35843]
Datum
14. Januar 2019 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an die Stadt Köln weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundver…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Wtrlt: Kontrollbericht zu Altes Brauhaus, Köln [#35843]
Datum
4. Februar 2019 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Zum Antragsverfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gehört auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ohne konkrete Nachfrage erhält der Betrieb selbstverständlich nur Informationen über den Antragsinhalt. Es besteht daher kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO. Bitte teilen Sie uns daher innerhalb einer Woche mit, ob Sie a) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder b) der Informationsweitergabe zustimmen. Wenn Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und wir werden Ihren VIG-Antrag ablehnen. Hinweis zum weiteren Verfahren: Falls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert und angehört wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Bitte teilen Sie dafür Ihre Postanschrift mit. Anderenfalls kann eine Beantwortung nicht erfolgen. Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 14.01.2019 haben Sie mir …
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 14.01.2019 haben Sie mir eine Anfrage zu nachfolgendem Betrieb gestellt: Altes Brauhaus Aachener Str. 616-618 Germany 50226 Köln Aufgrund des genannten Ortes "Köln" wurde die Anfrage von meinem Sekretariat taggleich an die Stadt Köln abgegeben, da diese für Betriebe in Köln zuständig ist. Mit Datum vom 27.03.2019 habe ich Ihre Anfrage von der Stadt Köln mit dem Hinweis zurückerhalten, dass es in Köln unter der Anschrift Aachener Str. kein „Altes Brauhaus“ gibt. Ich bitte um Prüfung und Mitteilung der genauen Anschrift, soweit sich der Betrieb auf den sich Ihre Anfrage bezieht, im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises befindet. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen