Kontrollbericht zu Althaching, Unterhaching

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Althaching
Rathausplatz 1
82008 Unterhaching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Althaching, Unterhaching [#140252]
Datum
10. Mai 2019 22:28
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Althaching Rathausplatz 1 82008 Unterhaching 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Kontrollbericht Althaching, 82008 Unterhaching Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ih…
Von
Landratsamt München
Betreff
Kontrollbericht Althaching, 82008 Unterhaching
Datum
21. Mai 2019 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem VIG. Die Bearbeitungsfrist beträgt gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG "in der Regel" zwei Monate bei Drittbeteiligung. Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, werden wir unter Umständen Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Sehr geehrteAntragsteller/in der an Sie übersandete Postzustellungsauftrag kam mit dem Vermerk "Adressat unt…
Von
Landratsamt München
Betreff
Kontrollbericht zu Althaching, Unterhaching [#140252] 4.3.2-514-VIG 2019/516
Datum
23. Oktober 2019 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der an Sie übersandete Postzustellungsauftrag kam mit dem Vermerk "Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Für das Landratsamt München hat sich die Anfrage damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihrer Aussage hat sich die Anfrage definitiv noch nicht erledigt. Ihr Post…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Althaching, Unterhaching [#140252] 4.3.2-514-VIG 2019/516 [#140252]
Datum
23. Oktober 2019 14:21
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihrer Aussage hat sich die Anfrage definitiv noch nicht erledigt. Ihr Postzustellungsauftrag ist unbegründet und nicht nachvollziehbar, da der Antragsteller zum einen nicht um postalische Zustellung bat und Sie in Ihrer Antwort schreiben "Wirklich drucken? Mit über 240 kg Papier pro Kopf im Jahr gehört Deutschland zu den größten Verbrauchern von Papierprodukten weltweit.", weswegen sich Ihre Antwort wie Satire liest. Der ursprüngliche Antrag enthält unmissverständlich die Bitte um elektronische Zustellung, die ohne Ankündigung nicht erfolgte und somit eine Auskunft vorsätzlich verhindert wurde. Aus diesem Grund fordere ich Nachbesserung, indem Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Datei als Anhang zu senden, was auch Kosten auf Ihrer Seite reduziert und die Zustellung erheblich schneller macht. Meine Adresse auf fragdenstaat.de lautet <<E-Mail-Adresse>> Die Anfrage hat sich tatsächlich dann erledigt, wenn der Antrag erfüllt wurde. Falls Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich ist, fordere ich eine Begründung der Verhinderung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 140252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/140252 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das zu übermittelnde Schreiben nicht als…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Althaching, Unterhaching [#140252] 4.3.2-514-VIG 2019/516 [#140252]
Datum
23. Oktober 2019 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das zu übermittelnde Schreiben nicht als Dateianhang versenden. Wir sind gehalten, die korrekte Adresse zu ermitteln, da wir andernfalls unserer Verpflichtung nicht nachkommen könnten, Name und Anschrift des Antragstellers entsprechend § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage dem Dritten (also dem Lebensmittelunternehmen) offenzulegen. Zudem müssen wir unsere Bescheide per Post übermitteln, um einen Zustellungsnachweis zu erhalten. Damit ist die Übermittlung per E-Mail ausgeschlossen. Nachdem unser an Sie adressiertes Schreiben zurückkam, bestehen wohl zwei Möglichkeiten: – Die Deutsche Post hat das Schreiben irrtümlich unter der korrekten Adresse nicht zustellen können. Dies könnten wir beheben, indem wir einen zweiten Zustellversuch unternehmen. oder – Bei der von Ihnen genannten Anschrift ist eine Person mit diesem Namen nicht registriert. Dann sollten Sie uns einen korrigierten Namen bzw. eine korrekte Adresse mitteilen. Bitte teilen Sie uns mit, wie wir weiter verfahren sollen. Sollten wir bis 31.10.2019 keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter betreiben. Mit freundlichen Grüßen