Kontrollbericht zu Am Freizeitpark 2-4, 30900 Wedemark

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ice House Restaurant
Am Freizeitpark 2
30900 Wedemark

Außerdem

Sport und Freizeit GmbH
(Kiosk Eishalle/Schwimmbad)
Am Freizeitpark 2
30900 Wedemark

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

3.Es liegen mehrere Anonyme Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kiosks bezüglich des Arbeitsschutzes sowie der Sauberkeit und des Jugendschutzes vor.
Ich bitte um Überprüfung im Oben genannten Betrieb, ob eine Gefährdung vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Am Freizeitpark 2-4, 30900 Wedemark [#264711]
Datum
5. Dezember 2022 00:08
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ice House Restaurant Am Freizeitpark 2 30900 Wedemark Außerdem Sport und Freizeit GmbH (Kiosk Eishalle/Schwimmbad) Am Freizeitpark 2 30900 Wedemark 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 3.Es liegen mehrere Anonyme Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kiosks bezüglich des Arbeitsschutzes sowie der Sauberkeit und des Jugendschutzes vor. Ich bitte um Überprüfung im Oben genannten Betrieb, ob eine Gefährdung vorliegt.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264711/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage. Das beigefügte an Sie ge…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: 20221205_Kontrollbericht zu Am Freizeitpark 2-4, 30900 Wedemark [#264711]
Datum
15. Dezember 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage. Das beigefügte an Sie gerichtete Schreiben kam mit dem Vermerk "Kein Name Briefkasten / Klingelschild" zurück. Ich bitte Sie daher um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift. Diese wird für die Zustellung der Verwaltungsakte (Bekanntgabe des Grundbescheides, Informationserteilung) sowie das Informationsrecht des Lebensmittelunternehmers benötigt. Eine Entscheidung ergeht nur, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitgeteilt haben. Mit freundlichen Grüßen

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Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage. Das beigefügte an Sie ge…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: 20221205_Kontrollbericht zu Am Freizeitpark 2-4, 30900 Wedemark [#264711]
Datum
15. Dezember 2022 11:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage. Das beigefügte an Sie gerichtete Schreiben kam mit dem Vermerk "Kein Name Briefkasten / Klingelschild" zurück. Ich bitte Sie daher um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift. Diese wird für die Zustellung der Verwaltungsakte (Bekanntgabe des Grundbescheides, Informationserteilung) sowie das Informationsrecht des Lebensmittelunternehmers benötigt. Eine Entscheidung ergeht nur, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitgeteilt haben. Mit freundlichen Grüßen

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