Kontrollbericht zu Anisée - Meze Bar, Mannheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Anisée - Meze Bar
Jungbuschstraße 24
68159 Mannheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Dezember 2023
  • Frist
    28. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Anisée - Meze Bar, Mannheim [#295033]
Datum
16. Dezember 2023 21:03
An
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Anisée - Meze Bar Jungbuschstraße 24 68159 Mannheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295033/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Anisée - Meze Bar, Mannheim“ vom 16.12.2023 (#2…
An Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Anisée - Meze Bar, Mannheim [#295033]
Datum
21. Januar 2024 01:31
An
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Anisée - Meze Bar, Mannheim“ vom 16.12.2023 (#295033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auch haben Sie den Eingang meines Antrages nicht wie angefordert bestätigt. Ich bitte SIe daher, mir den Eingang und die Bearbeitung meines Antrages bis zum 26.01.2024 möglichst per E-Mail zu bestätigen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.12.2023. D…
Von
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Anisée - Meze Bar, Mannheim [#295033]
Datum
23. Januar 2024 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.12.2023. Des Weiteren erhalten Sie von uns noch eine postalische Antragsbestätigung, da das weitere Verfahren aus Datenschutzgründen postalisch geführt wird. Mit freundlichen Grüßen
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Eingangsbestätigung hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 16.12.2023
Von
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 16.12.2023
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Bescheid 1. Nach § 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 6 des VIG wird dem Anfrag auf Informationszugang stattgegeben. •…
Von
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
1. Nach § 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 6 des VIG wird dem Anfrag auf Informationszugang stattgegeben. • 2. Die Information wird frühestens 14 Tage nach Zustellung dieser Verfügung in Form eines einfachen Briefes postalisch zugestellt. 3. Dieser Bescheid .ergeht kostenfrei.

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Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Informationszugang hiermit wird Ihnen der am 16.12.2023 beantragte Informationszugang gewährt. Wir teilen mit, das…
Von
Mannheim Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
8. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
hiermit wird Ihnen der am 16.12.2023 beantragte Informationszugang gewährt. Wir teilen mit, dass in dem Betrieb Anisee Meze Bar bis zum 16.12.2023 keine lebensmittelrechtliche Kontrolle stattgefunden hat.