Kontrollbericht zu Anker, Filderstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Anker
Nürtinger Straße 69
70794 Filderstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2019
  • Frist
    12. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Werner Schwenn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Werner Schwenn
Betreff
Kontrollbericht zu Anker, Filderstadt [#158091]
Datum
13. Juli 2019 08:00
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Anker Nürtinger Straße 69 70794 Filderstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Schwenn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Schwenn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Schwenn
Landratsamt Esslingen
Lebenmittelüberwachung; Ihre Anfrgae nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb "Gaststätte Anker, Nürtinger Str. 69, 70794 Filderstadt
Von
Landratsamt Esslingen
Via
Briefpost
Betreff
Lebenmittelüberwachung; Ihre Anfrgae nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für den Betrieb "Gaststätte Anker, Nürtinger Str. 69, 70794 Filderstadt
Datum
15. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Plochingen, den 15.07.2019 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vo…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Anker, Filderstadt [#158091]
Datum
15. Juli 2019 16:54
Status
Warte auf Antwort
Plochingen, den 15.07.2019 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 13.07.2019 Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Werner Schwenn
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Werner Schwenn
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Anker, Filderstadt“ [#158091] [#158091]
Datum
21. Juli 2019 08:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/158091 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil versucht wird einer Beantwortung der Anfrage mit fragwürdigen Interpretationen der geltenden Bestimmungen auszuweichen. Die Antwort des Amtes zielt darauf ab Bürger, die nach VIG anfragen, abzuschrecken. Es wird weiter vom Amt dargelegt, dass ein Widerspruch der Datenweitergabe an Dritte einer besonderen Situation als Begründung bedarf. Zuguterletzt wird implizit mit Kosten gedroht, die durch Einwendungen des betroffenen Betriebes bzw. die durch Beschreiten des Rechtsweges des Betriebes anfallen könnten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Werner Schwenn Anhänge: - 158091.pdf - 2019-07-15_1-esslingen.pdf Anfragenr: 158091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 21. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Schwenn, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten S…
Sehr geehrter Herr Schwenn, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen