Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Antalya Grill
Westernstraße 34
33098 Paderborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Anton Schadomsky
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Anton Schadomsky
Betreff
Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn [#220555]
Datum
17. Mai 2021 19:42
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Antalya Grill Westernstraße 34 33098 Paderborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § << Adresse entfernt >> Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anton Schadomsky Anfragenr: 220555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220555/ Postanschrift Anton Schadomsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anton Schadomsky
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Schadomsky,, Ihre Anfrage vom 17.05.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, d…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn [#220555]
Datum
18. Mai 2021 13:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schadomsky,, Ihre Anfrage vom 17.05.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§<< Adresse entfernt >> Abs.2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfrage werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § << Adresse entfernt >> Abs.2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage, bitte ich um die kurzfristige Mitteilung Ihre vollständige postalischen Anschrift. Die genannte Betriebsstätte ist unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelbar. Bitte übermitteln Sie die korrekten Angaben.
Anton Schadomsky
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn“ vo…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Anton Schadomsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn [#220555]
Datum
30. Juni 2021 09:07
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn“ vom 17.05.2021 (#220555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anton Schadomsky Anfragenr: 220555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220555/ Postanschrift Anton Schadomsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Schadomsky, mit u. g, Mail teilen Sie mit, dass von mir die gesetzliche Frist überschritten se…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Antalya Grill, Paderborn [#220555]
Datum
2. Juli 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrter Herr Schadomsky, mit u. g, Mail teilen Sie mit, dass von mir die gesetzliche Frist überschritten sei und bitten um Sachstand zur Anfrage. Bereits am 18.05.2021 habe ich den Eingang Ihre Mail vom 17.05.2021 bestätigt. Ich habe Sie gleichzeitig darüber informiert, dass die von Ihnen angegebene Adresse leider nicht vollständig und eine Weiterbearbeitung der Anfrage nur möglich ist, wenn Sie die vollständige Adresse mitteilen. In Ihrer Mail vom 18.05.2021 ist „Lindenhof << Adresse entfernt >>“ ohne Ortsangabe genannt, in Ihrer Mail vom 30.06.2021 dagegen „Ahornstr. << Adresse entfernt >>“, wiederum ohne Ortsnamen. Ihre Rückmeldung ist leider nicht erfolgt. Auch Ihre Erinnerung vom 30.06.2021 enthält die notwendigen Angaben nicht. Ich bitte daher erneut um Ihre vollständige Adresse. Ansonsten ist es mir nicht möglich, Ihre Anfrage weiter zu bearbeiten.