Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aposto
Philippine-Welser-Straße 8
86150 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    23. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Inge Schnepel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
23. April 2019 13:42
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aposto Philippine-Welser-Straße 8 86150 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Schnepel, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nach…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
24. April 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schnepel, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir diesem gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Es besteht diesbezüglich für Sie als Antragsteller kein Widerspruchsrecht. Wir fordern Sie daher dazu auf, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch ("Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.") zurückzunehmen. Sofern uns eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht bis zum 10.05.2019 zugeht, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Falls Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen, ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist womöglich nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Inge Schnepel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere hier…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
24. April 2019 10:04
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere hiermit zurück und erwarte die weitere Bearbeitung meines Antrags. ... Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel Anfragenr: 132794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Schnepel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg“ vom…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
24. Mai 2019 08:31
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg“ vom 23.04.2019 (#132794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel Anfragenr: 132794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Schnepel, wie in unserer E-Mail vom 24.04.2019 bereits dargestellt, war zur Bearbeitung Ihres A…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
24. Mai 2019 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schnepel, wie in unserer E-Mail vom 24.04.2019 bereits dargestellt, war zur Bearbeitung Ihres Antrags die Anhörung des drittbetroffenen Lebensmittelunternehmers erforderlich, so dass sich die von Ihnen dargestellte "gesetzliche Frist" auf zwei Monate verlängert. Sie können also versichert sein, dass wir auch Ihren Antrag ordnungsgemäß bearbeiten und Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt auch die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Dass Sie nun dennoch unsere Arbeit mit Ihrer heutigen E-Mail mehr oder minder öffentlich diskreditieren, indem Sie uns eine versäumte Frist unterstellen, finden wir eher fragwürdig. Mit freundlichen Grüßen
Inge Schnepel
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihren freundliche Nachricht. Fragwürdig finde ich, dass der …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
5. Juni 2019 09:33
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihren freundliche Nachricht. Fragwürdig finde ich, dass der Lebensmittelunternehmer mich über Dritte vor über 4 Wochen fragen hat lassen, warum ich die Anfrage gestellt habe.. ist das zulässig? meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg“ vom 23.04.2019 (#132794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel Anfragenr: 132794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Schnepel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.06.2019. Bezüglich der von Ihnen darin erneut g…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
6. Juni 2019 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schnepel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.06.2019. Bezüglich der von Ihnen darin erneut gerügten Überschreitung der "gesetzlich vorgeschriebenen Zeit" für die Informationsgewährung, verweisen wir nochmals auf unsere E-Mail vom 24.05.2019 und geben hierzu nachfolgend gerne auch den Wortlaut des einschlägigen § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG wider: "Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten." Weshalb es weiterhin nicht zulässig sein sollte, dass der betroffene Lebensmittelunternehmer mit Ihnen in Kontakt treten möchte, erschließt sich uns nicht. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, besteht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Verpflichtung unsererseits, Ihre Daten auf Nachfrage dem Lebensmittelunternehmer mitzuteilen. Zudem sieht das VIG in § 4 Abs. 5 Satz 3 ein sog. "Selbsteintrittsrecht des Unternehmers" vor, welches es diesem ermöglichen soll, dem Antragsteller zusätzliche Informationen zu geben oder die begehrten Informationen in einen größeren Kontext zu stellen (Kommentar Zipfel/Rathke zu § 4 VIG Randnr. 44). So könnte der betroffene Lebensmittelunternehmer beispielsweise die eher rudimentären Informationen aus einem Kontrollbericht dem Antragsteller näher erläutern oder auch die Aufarbeitung etwaig dokumentierter Hygienemängel darstellen. Dies wird schlechterdings nur dann möglich sein, wenn der Lebensmittelunternehmer mit dem Antragsteller in Kontakt tritt. Eine Unzulässigkeit der Kontaktaufnahme, wie von Ihnen möglicherweise angenommen, ergibt sich somit jedenfalls aus dem VIG nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Schnepel, Ihr Antrag vom 23.04.2019 wurde mit Schreiben vom 18.06.2019 abschließend bearbeitet.…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Aposto, Augsburg [#132794]
Datum
30. März 2023 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schnepel, Ihr Antrag vom 23.04.2019 wurde mit Schreiben vom 18.06.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen