Kontrollbericht zu Asia Bistro, Amberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Bistro
Lange Gasse 2
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2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2020
  • Frist
    26. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Bistro, Amberg [#193091]
Datum
19. Juli 2020 19:44
An
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Bistro Lange Gasse 2 92224 Amberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193091 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Verbraucheri…
Von
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
20. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
523,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist beim Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg eingegangen. Aufgrund der derzeit unklaren Rechtslage hinsichtlich der Vorgaben des Verbraucherin-formationsgesetzes und der Vielzahl von anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgericht Regensburg sieht die Stadt Amberg derzeit von einer Bescheiderstellung ab. Ihre Anfrage wird daher bis zur Klärung der Rechtslage zurückgestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vollzug des Verbraucherschutzgesetzes (VIG) – Anfrage vom 19.07.2020 Sehr [geschwärzt] [geschwärzt] [ges…
An Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherschutzgesetzes (VIG) – Anfrage vom 19.07.2020
Datum
22. Juli 2020
An
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Status
geschwärzt
476,4 KB
Sehr [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], ich halte die die Rechtslage sehr wohl für eindeutig geklärt. Ich sehe mich darüber hinaus durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in meinem Recht bestätigt (Beschluss vom 15.04.2020; Az. 5 CS 19,2087). Ich bitte daher nochmals um die Beantwortung meiner Anfrage vom 19.07.2020. Sollte dies nicht erfolgen, bitte ich um eine genaue Aufzählung der Unklarheiten in der Rechtslage und um Erklärung, warum diese durch den oben genannten Beschluss nicht geklärt sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 19.07.2020 beantragten Sie di…
Von
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
28. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
820,5 KB
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 19.07.2020 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen zu folgendem Lebensmittelunternehmen: Asia Bistro, Georgenstraße 60 in 92224 Amberg Aufgrund der Beteiligung des Lebensmittelunternehmers verlängert sich die Frist für die Verbescheidung gemäß § 5 Abs. 2 Satz2 VIG auf zwei Monate. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Von
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Datum
15. September 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
4,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
Bescheid vom 15.9.2020 Sehr [geschwärzt], ich wollte nur kurz nachfragen, ob die Informationen bezüglich des Betr…
An Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid vom 15.9.2020
Datum
3. Oktober 2020
An
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Status
Sehr [geschwärzt], ich wollte nur kurz nachfragen, ob die Informationen bezüglich des Betriebs Asia Bistro, Georgenstr. 60 in 92224 Amberg, welche Sie mir mit dem oben genannten Bescheid zugesagt haben, bereits an mich verschickt wurden. Der Bescheid wurde am 16.9.2020 zugestellt. Die zehn Werktage Wartedauer sind mittlerweile verstrichen. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
AW: Bescheid vom 15.9.2020 Sehr [geschwärzt], die von Ihnen beantragten Informationen werden im Laufe dieser Woch…
Von
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
AW: Bescheid vom 15.9.2020
Datum
5. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], die von Ihnen beantragten Informationen werden im Laufe dieser Woche an Sie übersendet. Maßgeblich für die zehn Werktage-Frist ist allerdings nicht die Zustellung des Bescheides an Sie, sondern an den beteiligten Dritten, da dieser gegen die Bekanntgabe noch gerichtlich vorgehen könnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Amt für Ordnung und Umwelt Stadt Amberg | Herrnstraße 1 - 3, 2. OG | 92224 Amberg [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] www.amberg.de

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Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Von
Stadt Amberg - Amt für Ordnung und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
6. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,1 MB