Kontrollbericht zu Asia, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia
Stadtbahnstraße 39
22393 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    1008,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia, Hamburg [#166513]
Datum
13. September 2019 06:45
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Stadtbahnstraße 39 22393 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) is…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Asia, Hamburg [#166513]
Datum
13. September 2019 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Domino's, Hamburg [#166449] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag au…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Domino's, Hamburg [#166449]
Datum
13. September 2019 10:17
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Fischhaus Sasel, Hamburg [#166451] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag …
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Fischhaus Sasel, Hamburg [#166451]
Datum
13. September 2019 10:18
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Forum Sasel, Hamburg [#166515] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf …
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Forum Sasel, Hamburg [#166515]
Datum
13. September 2019 10:18
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Nur Hier, Hamburg [#166512] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Inf…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Nur Hier, Hamburg [#166512]
Datum
13. September 2019 10:19
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Pizza Max, Hamburg [#166452] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf In…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Pizza Max, Hamburg [#166452]
Datum
13. September 2019 10:19
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Remembar, Hamburg [#166514] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Inf…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Remembar, Hamburg [#166514]
Datum
13. September 2019 10:19
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Sushi for friends, Hamburg [#166450] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antra…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Sushi for friends, Hamburg [#166450]
Datum
13. September 2019 10:20
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Remembar, Hamburg [#166514] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbei…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Remembar, Hamburg [#166514]
Datum
13. September 2019 11:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten "Aegeon", Buchenkamp 75, 22359 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Nur Hier, Hamburg [#166512] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbei…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Nur Hier, Hamburg [#166512]
Datum
13. September 2019 11:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten "Nur Hier", Buchenkamp 75, 22359 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Pizza Max, Hamburg [#166452] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbe…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Pizza Max, Hamburg [#166452]
Datum
13. September 2019 11:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten "Pizza Max", Buchenkamp 75, 22359 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Remembar, Hamburg [#166514] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbei…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Remembar, Hamburg [#166514]
Datum
13. September 2019 11:29
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten "Remembar", Stadtbahnstraße 41, 22359 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Nur Hier, Hamburg [#166512] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbei…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Nur Hier, Hamburg [#166512]
Datum
13. September 2019 11:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten "Nur Hier", Saseler Markt 161, 22393 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Pizza Max, Hamburg [#166452] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbe…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Pizza Max, Hamburg [#166452]
Datum
13. September 2019 11:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten "Pizza Max", Stadtbahnstraße 19a, 22393 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Aber bitte mit Sahne Eiscafe, Hamburg [#166629] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr …
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Aber bitte mit Sahne Eiscafe, Hamburg [#166629]
Datum
16. September 2019 10:14
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu EDEKA Berger, Hamburg [#166633] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu EDEKA Berger, Hamburg [#166633]
Datum
16. September 2019 10:15
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]- Kontrollbericht zu Café Pause, Hamburg [#166630] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf …
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]- Kontrollbericht zu Café Pause, Hamburg [#166630]
Datum
16. September 2019 10:16
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]- Kontrollbericht zu Mövenpick Weinkeller, Hamburg [#166631] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. A…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]- Kontrollbericht zu Mövenpick Weinkeller, Hamburg [#166631]
Datum
16. September 2019 10:16
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Shell, Hamburg [#166632] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Inform…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Shell, Hamburg [#166632]
Datum
16. September 2019 10:16
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Indian Temple, Hamburg [#166634] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag au…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Indian Temple, Hamburg [#166634]
Datum
16. September 2019 10:17
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Wir weisen vorab darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Aber bitte mit Sahne Eiscafe, Hamburg [#166629] Sehr geehrteAntragsteller/in bei …
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Aber bitte mit Sahne Eiscafe, Hamburg [#166629]
Datum
16. September 2019 10:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten Betrieb "Aber bitte mit Sahne Eiscafé", Saseler Markt 4, 22393 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu EDEKA Berger, Hamburg [#166633] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bea…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu EDEKA Berger, Hamburg [#166633]
Datum
16. September 2019 10:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass uns keine Informationen über den benannten Betrieb "EDEKA Berger", Dweerblöcken 2, 22393 Hamburg, vorliegen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 2 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht erteilt werden. Bitte überprüfen Sie ggf. die von Ihnen gemachten Angaben. Bezirksamt Wandsbek Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VSG VIG – Schloßgarten 9 22041 Hamburg