Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia-Wok
Drachenburgstraße 24
53177 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Toni Meurer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Toni Meurer
Betreff
Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn [#51544]
Datum
27. Januar 2019 11:40
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia-Wok Drachenburgstraße 24 53177 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Toni Meurer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Toni Meurer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Toni Meurer
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Meurer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn [#51544]
Datum
28. Januar 2019 13:32
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Meurer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Richtigerweise bin ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, dem betroffenen Dritten im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da es möglich ist, dass der Dritte die Daten erst nach Erlass des stattgebenden Bescheids erfragt, kann die Möglichkeit zur vorherigen Rücknahme des Antrags nicht garantiert werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob dennoch an Ihrem Antrag festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Meurer, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die B…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn [#51544]
Datum
22. März 2019 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meurer, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG grundsätzlich auf zwei Monate verlängert. Da ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten habe, die ich alle prüfe und bescheide, können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Leider ist mir dies auch hier nicht möglich. Ich entschuldige mich für die damit zusammenhängende lange Verfahrensdauer und komme wieder auf Sie zu. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Meurer, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die B…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn [#51544]
Datum
26. März 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meurer, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG grundsätzlich auf zwei Monate verlängert. Da ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten habe, die ich alle prüfe und bescheide, können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Leider war mir dies auch hier nicht möglich. Ich entschuldige mich für die damit zusammenhängende lange Verfahrensdauer und komme wieder auf Sie zu. Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Meurer, Sie hatten für den Fall der Anfrage zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift d…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn [#51544]
Datum
17. April 2019 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meurer, Sie hatten für den Fall der Anfrage zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift durch den betroffenen Betrieb um entsprechende Mitteilung gebeten, damit Sie ggf. Ihren Antrag zurücknehmen können. Der betroffene Betrieb hat nunmehr Akteneinsicht beantragt, die ihm gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) zusteht. Hiermit würden auch Ihre Daten offenbart. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich Sie daher um entsprechende, kurzfristige Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen wollen oder an diesem festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Meurer, da Sie in Ihrem anliegenden Antrag der Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Betri…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia-Wok, Bonn [#51544]
Datum
2. Oktober 2019 13:41
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Meurer, da Sie in Ihrem anliegenden Antrag der Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Betrieb widersprochen haben, dieser jedoch im Rahmen der Anhörung um entsprechende Mitteilung gebeten hat, habe ich Sie mit E-Mail vom 17.04.2019 um eine Rückmeldung gebeten, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Ein Widerspruch zur Weitergabe der Daten ist unzulässig. Auf Nachfrage steht dem Betroffenen nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ein Recht auf Übermittlung der Antragstellerdaten zu. Ich habe Ihnen mit o.g. E-Mail lediglich aus Kulanz die Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag zurückzunehmen bzw. mir mitzuteilen, ob Sie trotz der genannten Vorschrift am Antrag festhalten wollen. Da ich bis heute eine entsprechende Rückmeldung nicht erhalten habe, ich Ihren Wunsch, die Daten nicht weiterzugeben, jedoch auch nicht übergehen will, sehe ich Ihre Anfrage hiermit als erledigt an. Einem erneuten Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz steht dies selbstverständlich nicht entgegen. Mit freundlichen Grüßen