Kontrollbericht zu Asia World, Schweinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia World
Rudolf-Diesel-Straße 31, Schweinfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia World, Schweinfurt [#37860]
Datum
14. Januar 2019 19:20
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia World Rudolf-Diesel-Straße 31, Schweinfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgeset…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia World, Schweinfurt [#37860]
Datum
24. Januar 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.01.2019. Bei dem von Ihnen angefragten Betrieb hat kürzlich ein Betreiberwechsel stattgefunden. Zweck des VIG ist es, Markttransparenz herzustellen und den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern. Aus diesem Grund bearbeiten wir Ihren Antrag in Bezug auf den aktuellen Betreiber, da der oben genannte Zweck des VIG in Bezug auf den ehemaligen Betreiber nicht mehr erreicht werden kann. Bei dem neuen Betreiber wurde jedoch bisher noch keine lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen