Kontrollbericht zu AsiaHub, Wedel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
AsiaHub
Bahnhofstraße 50
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Kai Drews
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Kai Drews
Betreff
Kontrollbericht zu AsiaHub, Wedel [#244074]
Datum
21. März 2022 11:23
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: AsiaHub Bahnhofstraße 50 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Drews Anfragenr: 244074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244074/ Postanschrift Kai Drews << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai Drews
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Drews, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu AsiaHub, Wedel [#244074]
Datum
21. März 2022 16:07
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrter Herr Drews, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Pinneberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Entscheidung über den Antrag auf Informationsgewährung Zwei Prüfberichte werden übermittelt. Sonst keine weitere A…
Von
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung über den Antrag auf Informationsgewährung
Datum
23. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Zwei Prüfberichte werden übermittelt. Sonst keine weitere Auskunft da Prangerwirkung auch bei negativen Vorkommnissen
Kai Drews
AW: Entscheidung über den Antrag auf Informationsgewährung Drews [#244074]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Details
Von
Kai Drews
Betreff
AW: Entscheidung über den Antrag auf Informationsgewährung Drews [#244074]
Datum
23. April 2022 10:02
An
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu AsiaHub, Wedel“ vom 21.03.2022 (#244074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ich habe keine zwei Kontrollberichte von Asiahub erhalten, wie es im Schreiben erwähnt wurde. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kai Drews

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Informationsgewährung nach dem VIG Bezug: Mein Bescheid vom 25.03.2022 Aktenzeichen: 22-1-211 D07 #244074 Sehr g…
Von
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
25. April 2022 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Mein Bescheid vom 25.03.2022 Aktenzeichen: 22-1-211 D07 #244074 Sehr geehrter Herr Drews, entsprechend meines Bescheides vom 25.03.2022 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Asia Hub, Bahnhofstraße 50 in << Adresse entfernt >>": Die letzten amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 17.07.2020 und am 24.03.2022 statt. Mit freundlichen Grüßen