Kontrollbericht zu Aspen, Suhl

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aspen
Friedrich-König-Straße 7
98527 Suhl

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Aspen, Suhl [#296054]
Datum
2. Januar 2024 14:31
An
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aspen Friedrich-König-Straße 7 98527 Suhl 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296054/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 02.01.2024 (Posteingang am 02.01.2024), a…
Von
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 02.01.2024 (Posteingang am 02.01.2024), auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum Objekt: "Aspen" Friedrich-König-Str. 7 98527 Suhl
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#296054] Guten Tag << Antragsteller:in >> wenn Sie meinen Antrag vollständig …
An Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#296054]
Datum
21. Januar 2024 01:11
An
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> wenn Sie meinen Antrag vollständig gelesen haben, sollte Ihnen aufgefallen, dass ich der von Ihnen nun angeforderten Zustimmung zur Datenweitergabe bereits für den im VIG vorgesehenen Fall, dass der betroffene Betrieb diese explizit anfordert, zugestimmt habe. Daher muss ich leider davon ausgehen, dass wenn es nicht an dem Unvermögen gescheitert ist, einen Antragstext vollständig zu erfassen, hier ein Versuch Ihrerseits vorliegt, den Antrag zu erschweren. Ich werde daher ggf. rechtliche Schritte gegen Ihr Verhalten einlegen. Weiterhin teilen SIe mir bitte mit, ob der betreffende Betrieb von Ihnen bereits angeschrieben wurde und um Mitteilung meiner Daten gebeten hat. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Sie meinen Antrag in der gesetzlichen Frist beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296054/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#296054]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Aspen, Suhl“ …
An Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#296054]
Datum
8. März 2024 05:16
An
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Aspen, Suhl“ vom 02.01.2024 (#296054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ablehnungsbescheid Ihrem Antrag nach Auskunftsverlangen gemäß VIG wird durch unsere Behörde abgelehnt. Da derzeit …
Von
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
20. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihrem Antrag nach Auskunftsverlangen gemäß VIG wird durch unsere Behörde abgelehnt. Da derzeit ein Verfahren für den o.g. Betrieb anhängig ist, kann die von Ihnen begehrte Information derzeit nicht gewährt werden.