Kontrollbericht zu Atelier, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Atelier
Sonnenstraße 12
80331 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    12. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
8. Januar 2021 09:08
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Atelier Sonnenstraße 12 80331 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mail vom 08.01.2021 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Rückmeldung erforderlich - Konkretisierung Betriebsadresse - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
23. Februar 2021 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mail vom 08.01.2021 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser. Ihr Antrag hinsichtlich des von Ihnen angegebenen Betriebes Atelier Sonnenstraße 12, 80331 München kann derzeit aufgrund von Unbestimmtheit nicht bearbeitet werden. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Unter der Bezeichnung "Atelier" ist unter angegebener Adresse lediglich ein Kinosaal der CITY Filmtheater Betriebs GmbH persönlich bekannt. Dagegen ist unter dieser Bezeichnung kein Lebensmittelbetrieb gewerblich gemeldet. Ohne eine Identifizierung eines Lebensmittelbetriebes können Ihre beantragten Informationen nicht abgerufen werden. Wir würden Sie bitten uns bis zum 03.03.2021 mitzuteilen - unter Nennung der korrekten Bezeichnung eines Lebensmittelbetriebes (ggf. Inhaber und Adresse) - über welchen Betrieb Sie die Informationen beantragen wollen, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Bis dahin kann keine Bearbeitung durch uns erfolgen. Ohne weitere Informationen von Ihnen müsste das Verfahren eingestellt werden. Im Falle einer Verfahrenseinstellung würde es Ihnen jederzeit frei stehen unter Angabe einer vollständigen Betriebsadresse erneut einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr Antragsteller/in auf unsere E-Mail vom 23.02.2021 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ohne eine Ko…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Verfahrenseinstellung - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
4. März 2021 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf unsere E-Mail vom 23.02.2021 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ohne eine Konkretisierung Ihres Antrages vom 08.01.2021 konnte keine Bearbeitung stattfinden. Mit dem in Ihrem Antrag angegebenen Betrieb Atelier, Sonnenstraße 12, 80331 München ist leider keine Identifizierung eines Lebensmittelbetriebes möglich. Weitere Informationen ließen Sie uns leider nicht zukommen. Unter der Bezeichnung "Atelier" ist unter angegebener Adresse lediglich ein Kinosaal der CITY Filmtheater Betriebs GmbH bekannt. Dagegen ist unter dieser Bezeichnung kein Lebensmittelbetrieb gewerblich gemeldet. Ein Antrag muss hinreichend bestimmt sein und muss insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies trifft in Ihrem Fall leider nicht zu. Das Verfahren wird hiermit unwiderruflich eingestellt. Es steht Ihnen frei jederzeit unter Angabe erforderlichen Informationen über einen Lebensmittelbetrieb erneut einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Erinnerungsmail. Es ist tatsächlich der von Ihnen bezeichnete B…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrenseinstellung - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
4. März 2021 17:03
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Erinnerungsmail. Es ist tatsächlich der von Ihnen bezeichnete Betrieb in meinem Antrag gemeint. Der komplette Firmenname lautet: CITY Filmtheater Betriebs GmbH Sonnenstraße 12 80331 München Da das Kino sowohl eine Cafe-Bar als auch einen Biergarten aufweist, ging ich davon aus, dass dieser bei Ihnen gemäß der geltenden rechtlichen Regelungen unter die im Sinne des VIG kontrollpflichtigen Betreibe fällt. Der Betreiber verkauft hier auf jeden Fall regelmäßig Getränke und Popcorn sowie ähnliche Lebensmittel. Ich möchte Sie bitten, dies noch einmal zu prüfen. Sollte dieser Betrieb nicht unter die zu kontrollierenden Lebensmittelbetriebe fallen, bitte ich um ablehnenden Antragsbescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In Anbetracht Ihrer ersten E-Mail vom 08.01.2021 hinsich…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Ihr VIG Antrag - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
5. März 2021 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In Anbetracht Ihrer ersten E-Mail vom 08.01.2021 hinsichtlich des Kinos "Atelier" kann Ihnen bestätigt werden, dass durch die CITY Filmtheater Betriebs GmbH unter der Adresse Sonnenstraße 12a in 803311 München ein Lebensmittelbetrieb mit der Betriebsart Süßwareneinzelhandel betrieben wird. Wir bitten Sie uns zu bestätigen, dass die folgende Informationen nach dem VIG erbeten: Süßwareneinzelhandel der CITY Filmtheater Betriebs GmbH Sonnenstr. 12a 80331 München Wir würden Sie weiterhin bitten uns Ihre Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr Antragsteller/in wir bitten höflichst um Beantwortung unser E-Mail vom 05.03.2021, um das Verfahren so schn…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Ihr VIG Antrag - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
10. März 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bitten höflichst um Beantwortung unser E-Mail vom 05.03.2021, um das Verfahren so schnell wie möglich weiterführen zu können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr Antragsteller/in wir dürfen Sie erneut höflichst um Ihre Mitwirkung bitten. Vielen Dank. Mit freundlich…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
RÜCKMELDUNG erforderlich: Ihr VIG Antrag - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
23. März 2021 10:06
Status
Sehr Antragsteller/in wir dürfen Sie erneut höflichst um Ihre Mitwirkung bitten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich kann keine Gesetzesinhalte erkennen, die den Antragssteller über die bereits er…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RÜCKMELDUNG erforderlich: Ihr VIG Antrag - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
23. März 2021 10:13
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich kann keine Gesetzesinhalte erkennen, die den Antragssteller über die bereits erfolgte Begründung meines Antrags hinausgehende Darlegung der Gründe verpflichtet. Die Motivation für meinen Antrag liegt Ihnen aus meiner Mail vom Januar bereits vor. Ich bitte diesen daher gemäß der Gesetzeslage umgehend zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr Antragsteller/in das war ja auch nicht das Hauptanliegen unserer Nachricht. Wie bereits aus unserer E-Mai…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: RÜCKMELDUNG erforderlich: Ihr VIG Antrag - Kontrollbericht zu Atelier, München [#208163]
Datum
23. März 2021 10:17
Status
Sehr Antragsteller/in das war ja auch nicht das Hauptanliegen unserer Nachricht. Wie bereits aus unserer E-Mail vom 05.03.2021 zu entnehmen ist, bitten wir Sie uns zu bestätigen, dass die folgende Informationen nach dem VIG erfragt werden: Süßwareneinzelhandel der CITY Filmtheater Betriebs GmbH Sonnenstr. 12a 80331 München Dieser Betrieb ist bei uns gelistet; daher verfügen wir über entsprechende Informationen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationszugang die letzten beiden Hygienekontrollen der Lebensmittelüberwachung fanden. im o.g. Betrieb am 14.…
die letzten beiden Hygienekontrollen der Lebensmittelüberwachung fanden. im o.g. Betrieb am 14.12.2017 und am 03.12.2019 statt. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.