Kontrollbericht zu Athen, Boizenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Athen
Klingbergstraße 51
19258 Boizenburg/Elbe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Inge Richter
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Inge Richter
Betreff
Kontrollbericht zu Athen, Boizenburg [#177301]
Datum
27. Januar 2020 19:06
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Athen Klingbergstraße 51 19258 Boizenburg/Elbe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inge Richter Anfragenr: 177301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177301 Postanschrift Inge Richter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Richter
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht zum Antrag #177301 nach VIG vom 27.01.2020 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Zwischennachricht zum Antrag #177301 nach VIG vom 27.01.2020
Datum
28. Januar 2020 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres unvollständigen Antrages #177301 vom 27.01.2020 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Athen, Klingbergstraße 51, 19258 Boizenburg/Elbe“ begehren. Unsere Datenbank listet unter der angegebenen Adresse keinen Betrieb mit dem angegebenen Namen. Meinen Sie den Betrieb „Griechisches Restauraunt Boukla“? Bitte ergänzen Sie den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieser Zwischennachricht um Ihren Namen und Ihre zustellfähige Anschrift, da die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen auf dem Postweg erfolgt. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antrag abgeschlossen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet hab…
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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag #177301 zurückgezogen haben. Die Bearbeitung des Antrages mit o.g. Nummer ist damit abgeschlossen. Sollten Sie weiterhin Auskunft zu einem Betrieb wünschen, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen