Kontrollbericht zu Athen, Lübben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Athen
Bahnhofstraße 35
<< Adresse entfernt >> (Spreewald)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Athen, Lübben [#48195]
Datum
22. Januar 2019 15:28
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Athen Bahnhofstraße 35 << Adresse entfernt >> (Spreewald) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag VIG Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 3…
Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 39.08.01.01/ 2019/ 015 - VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Informationen bezüglich eines im Landkreis Dahme-Spreewald ansässigen Lebensmittelunternehmen begehren. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung - nämlich § 5 Abs. 2 S.4 VIG - beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung kann gegebenenfalls der Antrag abschließend bearbeitet werden. Hierzu ist zunächst das betroffene Lebensmittelunternehmen zu beteiligen, so dass die Bearbeitungsfrist in der Regel entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate beträgt. Darüber hinaus richtet sich das Verfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über eine Auskunftserteilung ein Verwaltungsakt (Bescheid), zu dessen Erlass die Schriftform vorgeschrieben ist. Der Erlass eines Bescheides mittels E-Mail ist nicht möglich, da dies gegen das Schriftformerfordernis verstößt. Sie werden daher gebeten, sofern noch nicht erfolgt, Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Andernfalls kann Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag nicht zugestellt werden, so dass Sie in diesem Fall keine Informationserteilung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag VIG [#48195] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, …
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag VIG [#48195]
Datum
7. Februar 2019 15:05
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag VIG Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 3…
Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 39.08.01.01/ 2019/ 0015 - VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben einen Antrag auf Informationen nach dem VIG gestellt. Nunmehr hat das betroffene Lebensmittelunternehmen die Übermittlung Ihres Namens und Ihrer Anschrift beantragt. Da diese Angaben entsprechend der gesetzlichen Regelungen des VIG auf Nachfrage des Betroffenen offen zu legen sind, ist dem Antrag des Lebensmittelunternehmens zu entsprechen. Von daher ist in Kürze – spätestens ab dem 20. Februar 2019 – die Herausgabe der vorstehend näher bezeichneten Angaben an das Lebensmittelunternehmen vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag VIG [#48195] Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Weitergabe meines Namens und meiner Adresse bin ic…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag VIG [#48195]
Datum
15. Februar 2019 17:44
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Weitergabe meines Namens und meiner Adresse bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag VIG [#48195] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ath…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag VIG [#48195]
Datum
27. Februar 2019 17:11
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Athen, Lübben“ vom 22.01.2019 (#48195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>