Kontrollbericht zu Bäckerei Gulde, Haigerloch

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Gulde
Osterstraße 11
72401 Haigerloch

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

willi buerkle
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
willi buerkle
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Gulde, Haigerloch [#230069]
Datum
28. September 2021 12:11
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Gulde Osterstraße 11 72401 Haigerloch 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen willi buerkle Anfragenr: 230069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230069/ Postanschrift willi buerkle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen willi buerkle

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Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 28.09.2021 für den Betrieb B…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Bäckerei Gulde, Haigerloch [#230069]
Datum
7. Oktober 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 28.09.2021 für den Betrieb Bäckerei Gulde, Haigerloch [#230069] Sehr geehrter Herr Buerkle, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Wir weisen Sie darauf hin, dass der von Ihnen angefragte Betrieb bereits seit mehreren Jahren geschlossen hat. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie in dem Fall Ihren Antrag trotzdem aufrechterhalten. Für den Fall, dass Sie den Antrag aufrechterhalten, weisen wir Sie bereits auf folgendes hin: Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte von Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebes) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen