Kontrollbericht zu Bäckerei Härdtner, Neckarsulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Härdtner
Schwarz Restaurant Neckarsulm
74172 Neckarsulm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Härdtner, Neckarsulm [#181150]
Datum
23. Februar 2020 11:54
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Härdtner Schwarz Restaurant Neckarsulm 74172 Neckarsulm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181150 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 1 VIG v. 23.02.2020
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 1 VIG v. 23.02.2020
Datum
3. März 2020
Status
Warte auf Antwort

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AW: Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 1 VIG v. 23.02.2020 [#181150] Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich die Ang…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 1 VIG v. 23.02.2020 [#181150]
Datum
26. März 2020 13:37
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich die Angaben in Ihrem o.g. Schreiben nicht nachvollziehen. Es gibt nur eine Bäckerei Härdtner im Kaufland Neckarsulm und auch nur ein Restaurant der Schwarz Gruppe im Kaufland Neckarsulm, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm. Wieso können Sie also meine Anfrage wieder nicht zuordnen? Wie konkret muss es denn noch sein? Habe eher den Eindruck, dass Sie hier unnötige Hürden aufbauen um ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181150 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>