Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Matthes
Kiefholzstraße
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
23. Januar 2019 14:28
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Matthes Kiefholzstraße 12437 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird nicht geprüft, da Sie Ihre persönlichen (!) Daten (Adresse) entspr. VIG n…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
30. Januar 2019 06:19
Status
Warte auf Antwort
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9,5 KB


Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird nicht geprüft, da Sie Ihre persönlichen (!) Daten (Adresse) entspr. VIG nicht angegeben haben. Im Falle einer Beantwortung dürfen wir diese nur an Privatpersonen zustellen. Von Rückfragen bitten wir auf Grund der Vielzahl der Anfragen Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich stelle diese Anfrage als Privatperson. An de…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
30. Januar 2019 11:13
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich stelle diese Anfrage als Privatperson. An der angegebenen Anschrift kann ich Post als Privatperson erhalten. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Sehr geehrtAntragsteller/in ohne Ihre persönlichen Angaben ist ein Antrag nach VIG nicht vollständig. Desweiteren …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
30. Januar 2019 13:13
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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5,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ohne Ihre persönlichen Angaben ist ein Antrag nach VIG nicht vollständig. Desweiteren fehlt dem Antrag ein persönlich-berechtiges Interesse. Ihr Antrag ist NICHT hinreichend bestimmt. Ihr Antrag ist unvollständig und unvollständige Anträge werden nicht geprüft, ob sie bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Der Antrag ist nach VIG mit dem Namen und der de…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
30. Januar 2019 13:32
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Der Antrag ist nach VIG mit dem Namen und der der Anschrift des Betriebes hinreichend bestimmt. Ein persönliches Interesse muss nicht angegeben werden. Es besteht jedoch in der Information, ob der Betrieb die Hygienevorschriften einhält. Somit besteht auch ein öffentliches Interesse. Der Antrag wird als Privatperson gestellt. Meine Persönliche Adresse entnehmen Sie der Signatur. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, dürfen Sie meine Daten an diesen Betrieb weitergeben und informieren mich darüber. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die E-Mail vom 30.01.2019, die uns über eine Plattform mit der Bez…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
25. März 2019 07:54
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die E-Mail vom 30.01.2019, die uns über eine Plattform mit der Bezeichnung „Topf Secret“ erreichte und in der der Name Antragsteller/in Antragsteller/in ohne Nennung der persönlichen Anschrift angegeben und in der ein Antragsbegehren nach VIG formuliert ist [#48659]. Eine Antragsbearbeitung und Zurverfügungstellung von Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Gegebenheiten nicht möglich, denn weder erreichte uns der Antrag mit Ihrem Namen über eine entsprechende elektronische Signatur noch könnten wir i. S. d. Art. 32 DS-GVO elektronisch Daten sicher übermitteln. Abgesehen davon bitten wir ggf. um Beachtung der folgenden 4 Hinweise: 1. Im Fall einer indentifizierbaren Antragstellung wäre zu erklären, dass Ihre Daten jederzeit gem. § 5 Absatz 4 VIG oder aber gem. § 28 VwVfG entsprechend herausgegeben werden können und es wäre die Beilegung einer Fotokopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises erforderlich. 2. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sieht ein Veröffentlichungsrecht der Antragsteller nicht vor. 3. Für den Fall, dass Sie einen Antrag nach VIG identifizierbar und bearbeitungsfähig stellen und dem entsprochen werden würde und Sie beabsichtigen, die erhaltenen Informationen zum Aufbau einer Datenbank an Dritte, z. B. foodwatch, weiterzugeben, weise ich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.03.2018 (Az: BvF 1/13) hin. Danach ist es einer Behörde verboten, der Öffentlichkeit in einer Datenbank unternehmensbezogene Daten zeitlich unbegrenzt zugänglich zu machen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine zeitliche Begrenzung der Veröffentlichung durch Gesetz geregelt werden muss (BVerfG - RD 58), wobei ein solches Gesetz bisher nicht in Kraft gesetzt wurde. Die vom Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung aufgestellten Grundsätze können auch auf nicht behördliche Datenbanken - wie z.B. die von foodwatch geplante - angewandt werden. Betroffene Unternehmen können dagegen vorgehen. In diesen Streit kann auch derjenige verwickelt werden, welcher unternehmensbezogene Daten zum Aufbau einer Datenbank weitergegeben hat. Für den Fall einer Herausgabe von beantragten Informationen, obliegt Ihnen die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer weiteren Verwendung der Informationen selbst. 4. Schließlich würden wir bereits vorab um Verständnis dafür bitten, dass im Fall eines identifizierbaren und bearbeitungsfähigen Antrags die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen würde. Nach dem VIG - insbesondere § 5 Absätze. 1 und 4 Satz 2 - sind wir mindestens dazu verpflichtet, dem betroffenen Dritten vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 4 Satz 2 VIG). Die von § 5 Absatz 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Absatz 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr << Anrede >> nach all der vergangenen Zeit, wollte ich nochmal nachfragen, ob es Neuigkeiten und…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Matthes, Berlin [#48659]
Datum
1. April 2021 13:15
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach all der vergangenen Zeit, wollte ich nochmal nachfragen, ob es Neuigkeiten und eine Entscheidung in diesem Fall gibt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 48659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48659/ Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>