Kontrollbericht zu Bäckerei Pfatischer, Unterdießen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Pfatischer
Am Wiesbach 17
86944 Unterdießen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    15. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Pfatischer, Unterdießen [#41899]
Datum
15. Januar 2019 16:09
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Pfatischer Am Wiesbach 17 86944 Unterdießen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Zur weiteren Bearbeitu…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Pfatischer, Unterdießen [#41899]
Datum
17. Januar 2019 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen folgende Aussage: Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen. Das Landratsamt ist jedoch gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Soweit Sie nicht bis zum 31.01.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an den Betrieb zurücknehmen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich den Widerspruch zur Weitergabe meiner Daten zurück, sollte der B…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Pfatischer, Unterdießen [#41899]
Datum
17. Januar 2019 17:33
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich den Widerspruch zur Weitergabe meiner Daten zurück, sollte der Betrieb die Daten anfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Landsberg am Lech
lnformationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewähru…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Via
Briefpost
Betreff
lnformationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 5.3 VIG hier: Bäckerei Pfatischer, Am Wiesbach 17, 86944 Unterdießen
Datum
1. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Kontrollberichten ist möglich. Die Behörde kann dies nicht untersagen.

nach Prüfung Ihres Antrags vom 15.01.2019 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmitteiunternehmer bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zustellung dieses Bescheides in Form von Kopien der Kontrollberichte sowie der vorliegenden Stellungnahme des Lebensmittelunternehmers postalisch übersenden. wenn der Dritte nicht innerhalb dieser 10 Werktage gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Folgender Punkt spricht gegen die Übersendung der Kontrollberichte per E-Maii: Bei Antwort per E-Mail werden die Kontrollberichte für jedermann im internet sichtbar veröffentlicht Eine Frist zur Löschung der Berichte gibt es nach unseren Recherchen nicht, so dass diese auch noch in vielen Jahren dort abzurufen sind Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.03.2018, 1 BvF 1!13) hat die Norm. welche die Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Verstöße verpflichtet hatte als verfassungswidrig beurteilt, weil eine Löschungsfrist fehlte. Im Wissen um die Funktionsweise des Portals httgs;fffragdenstaat.de sehen wir uns deshalb nicht in der Lage. die informationen per E-Mail zu übersenden. da damit ein übermäßiger Eingriff in die Grundrechte aus Art. 12 GG des Lebensmittelunternehmers einhergehen würde.
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die begehrten Informationen heute zur Post gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Pfatischer, Unterdießen [#41899]; Auskunft erteilt
Datum
21. Februar 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die begehrten Informationen heute zur Post gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Landsberg am Lech
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Februar 2019
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
pfatischer_geschwaerzt.pdf
4,1 MB

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