Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Stommel
Hennefer Straße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
24. September 2021 23:24
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Stommel Hennefer Straße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229279/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirch…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
24. März 2022 07:53
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid“ vom 24.09.2021 (#229279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirch…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
24. März 2022 07:53
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid“ vom 24.09.2021 (#229279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeich…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
30. März 2022 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben. Im Rahmen der fachlichen Bearbeitung Ihrer Anfrage ist aufgefallen, dass diese nicht eindeutig einem Lebensmittelbetrieb zugeordnet werden kann, da unter der angegebenen Anschrift kein Betrieb erfasst ist. Bitte prüfen Sie die von Ihnen übermittelten Anfragen und stellen ggf. erneut einen Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in da Sie auf meine u. a. E-Mail bislang nicht reagiert haben, stelle ich die weitere Bearbeit…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
20. April 2022 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in da Sie auf meine u. a. E-Mail bislang nicht reagiert haben, stelle ich die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage hiermit ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei meiner Anfrage geht es um das Café Stommel Am Wiedenhof 6, 53819 Neunkirchen-Se…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
20. April 2022 16:31
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei meiner Anfrage geht es um das Café Stommel Am Wiedenhof 6, 53819 Neunkirchen-Seelscheid und die Bäckerei vermutlich die Hauptadresse Hennefer Str. 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Ich verstehe nicht, warum sie dieses Unternehmen nicht finden. Es wäre schön, wenn Sie meine Anfrage aufrechterhalten und beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229279/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Internetportal TopfSecret sieht in der momentan Form …
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
21. April 2022 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Internetportal TopfSecret sieht in der momentan Form vor, dass je automatisiert erstellter Anfrage Auskünfte zu einem Betrieb erfragt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um zwei getrennte Betriebe. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies ist bei Ihrer Anfrage nicht der Fall gewesen. Ich werde diese Anfrage daher in Bezug auf die Bäckerei & Konditorei Stommel weiter bearbeiten, weise Sie jedoch darauf hin, dass die Anschrift Hennefer Straße 34 in 53819 Neunkirchen-Seelscheid nicht korrekt ist. Die Bäckerei & Konditorei Stommel befindet sich an der Anschrift "Zum Appelbach 1" in 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Sofern Sie ebenfalls Auskünfte zum Café-Konditorei Stommel, Am Wiedenhof 8 in 53819 Neunkirchen-Seelscheid wünschen, ist eine gesonderte Anfrage zu stellen. Diese können Sie separat per E-Mail, schriftlich oder per Telefax einreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nein, das ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in …
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Stommel, Neunkirchen-Seelscheid [#229279]
Datum
1. Mai 2022 08:44
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nein, das ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 229279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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