Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Wiesender
Michael-Weingartner-Straße 5
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
20. Januar 2019 23:33
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Wiesender Michael-Weingartner-Straße 5 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinform…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
21. Januar 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 20.01.2019 haben wir erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, fordern wir Sie hiermit auf, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO") zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist die Behörde verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, habe Rücksprache genommen. Daraus geht hervor, dass Sie meine Anfrage bearbeiten mü…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
22. Januar 2019 21:47
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, habe Rücksprache genommen. Daraus geht hervor, dass Sie meine Anfrage bearbeiten müssen. Erst wenn der Betrieb Daten von Antragstellern anfordert, müssen sie herausgegeben werden. Wurde von der Bäckerei Wiesender bereits nach meinen Daten gefragt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - anfrage-wiesender-widerspruch-daten.pdf Anfragenr: 46717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, wie in unserer Nachricht geschildert, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nur …
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
23. Januar 2019 07:36
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Guten Morgen Herr Antragsteller/in, wie in unserer Nachricht geschildert, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nur möglich, wenn Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Ebenfalls wurde Ihnen in unserer Nachricht mitgeteilt, dass eine Weitergabe der Daten auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers zu erfolgen hat. Da eine Bearbeitung momentan nicht möglich ist, wurde die Bäckerei Wiesender auch noch nicht angehört. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
25. Januar 2019 20:42
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunte…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
30. Januar 2019 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 06.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Sofern Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, bitten wir Sie darum, uns dies bis zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen. Freundliche Grüße

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer VIG- Anfrage vom 21.01.2019 zu o. g. Betrieb können wir Ihnen folgende Ausku…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Wiesender, Pfaffenhofen a. d. Ilm [#46717]
Datum
20. Februar 2019 11:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer VIG- Anfrage vom 21.01.2019 zu o. g. Betrieb können wir Ihnen folgende Auskunft geben: Am 22.03.2018 fand eine planmäßige Routinekontrolle ohne Beanstandungspunkte statt. Am 19.02.2019 fand eine planmäßige Routinekontrolle ohne Beanstandungspunkte statt. Freundliche Grüße