Kontrollbericht zu Backwerk, Aschaffenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Backwerk
Roßmarkt 1
63739 Aschaffenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Backwerk, Aschaffenburg [#45506]
Datum
18. Januar 2019 00:09
An
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Backwerk Roßmarkt 1 63739 Aschaffenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.01.2019 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, am 25.01.2019…
Von
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.01.2019
Datum
1. Februar 2019 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, am 25.01.2019 versuchte ein Bediensteter der Deutschen Post, Ihnen ein Schreiben der Stadt Aschaffenburg bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.01.2019 zuzustellen. Da Sie unter der von Ihnen angegebenen Anschrift: Antragsteller/in Heiligenweg 5 63843 Niedernberg nicht zu ermitteln waren, bitten wir Sie hiermit, uns Ihre vollständigen Anschriftsdaten (Vorname, Name, Straße, Wohnort) bis zum 08.02.2019 bekannt zu geben. Eine weitergehende Bearbeitung Ihres Antrages ohne Angabe der fehlenden o.g. Daten ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.01.2019 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit E-Mail vo…
Von
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.01.2019
Datum
12. Februar 2019 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit E-Mail vom 01.02.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, dass eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz nur dann erfolgen kann, wenn Sie uns Ihre vollständigen Anschriftsdaten (Vorname, Name, Straße, Wohnort) bekannt geben. Da dies innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist, lehnen wir Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ab. Der Vorgang ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen