Kontrollbericht zu Badische Backstub, Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Badische Backstub
Schwindstraße 1
76135 Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 14. Februar 2019:
An einer Deckenlampe und der Lampe im Innern der Theke fehlte der Splitterschutz. Das Brötchenmesser war zum Zeitpunkt der Kontrolle zwischen dem Kühlgerät und dem Handwaschbecken eingeklemmt. Die Schneidebrettchen waren teilweise abgenutzt.

Kontrolle am 19. März 2019:
Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    7. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Badische Backstub, Karlsruhe [#148163]
Datum
2. Juni 2019 21:50
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Badische Backstub Schwindstraße 1 76135 Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juni 2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den näc…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Badische Backstub, Karlsruhe [#148163]
Datum
3. Juni 2019 08:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juni 2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 2. Juni 2019 …
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 2. Juni 2019 Betrieb: Badische Backstub, Schwindstraße 1, 76135 Karlsruhe
Datum
4. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtXXXXXXX, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres oben genannten Antrags vom 2. Juni 2019. Wir legen Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genanntenBetrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir beabsichtigen den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG, anzuhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist auf insgesamt zwei Monate verlängert. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Hierüber würden wir Sie rechtzeitig informieren. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragD…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 2. Juni 2019 Betrieb: Badische Backstub’, SchwindstraBe 1, 76135 Karlsruhe
Datum
15. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrtxxx xxxxxx, es ergeht folgender Bescheid: 1. Nach Prüfung Ihres Antrags vom 2. Juni 2019 auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer zeitgleich bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die angeforderten Informationen frühestens mit Ablauf des 30. Juli 2019 in Form eines einfachen Briefes postalisch zukommen lassen. Der betroffene Betrieb hat die Möglichkeit bis zum vorgenannten Termin, gerichtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: I. Mit Antrag vom 2. Juni 2019 haben Sie in Bezug auf den oben genannten Betrieb eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. II. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den §§ 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß § 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Hinweis: • Gemäß § 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. • Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf Secret“ verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 2. Juni 201…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 2. Juni 2019 Betrieb: Badische Backstub’, Schwindstraße 1, 76135 Karlsruhe
Datum
1. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
397,1 KB
Sehr geehrtXXXXXXX, wie mit Bescheid vom 15. Juli 2019 bereits angekündigt übersenden wir Ihnen hiermit die von Ihnen gewünschten Informationen: Kontrolle am 14. Februar 2019: An einer Deckenlampe und der Lampe im Innern der Theke fehlte der Splitterschutz. Das Brötchenmesser war zum Zeitpunkt der Kontrolle zwischen dem Kühlgerät und dem Handwaschbecken eingeklemmt. Die Schneidebrettchen waren teilweise abgenutzt. Kontrolle am 19. März 2019: Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. Mit freundlichen Grüßen

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