Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß
Bahnhofsplatz 1
58636 Iserlohn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. September 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn [#166346]
Datum
10. September 2019 23:45
An
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß Bahnhofsplatz 1 58636 Iserlohn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Betei…
Von
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn [#166346]
Datum
30. September 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Im Auftrag: Wolff Märkischer Kreis Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid Telefon: 02351 / 966-6544 Telefax: 02351 / 966-88-6544 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.maerkischer-kreis.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof S…
An Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn [#166346]
Datum
16. November 2019 17:20
An
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn“ vom 10.09.2019 (#166346) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166346 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in unter der Bezeichnung Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn ist hier kein …
Von
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn [#166346]
Datum
4. Dezember 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unter der Bezeichnung Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn ist hier kein laufender Betrieb bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weiß nicht, was ich bedenklicher finde: Die aktive Verweigerung von Transparenz …
An Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn [#166346]
Datum
5. Dezember 2019 01:04
An
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
83,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weiß nicht, was ich bedenklicher finde: Die aktive Verweigerung von Transparenz der Gesundheitsbehörden gegenüber den Bürgern oder die Unkenntnis der Behörden in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Wenn die Lebensmittelaufsicht den Betrieb nicht kennt, braucht dieser sich ja keine Gedanken zu machen. Dabei ist die Adresse Bahnhofsplatz 1 in Iserlohn ja nun kaum zu übersehen, wenn man aus dem Iserlohner Bahnhof kommt. Es sei denn man taumelt in die Spielhalle oder Kneipe daneben. Das Internet jedenfalls kennt die Lokalität - und zwar genau unter der Bezeichnung: http://www.stoltefuss.de/imbissbetriebe/index.html Jeder Iserlohner übrigens auch. Ich kann aber auch gerne mal bei der BezReg oder dem IKZ nachfragen, vielleicht kennt man den Betrieb dort ... oder weiß, warum Sie erst nach Verstreichen der gesetzlichen Frist und zusätzlicher Erinnerung mitteilen, Sie würden den Betrieb nicht kennen. Ich bitte daher nach wie vor um unverzügliche Beantwortung der Ursprungsanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - stoltefuss.jpg Anfragenr: 166346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166346 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte nennen Sie mir den Betreibernamen, dann kann ich Ihnen die Auskunft erteilen. …
Von
Märkischer Kreis - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bahnhofsgrill - Geflügelhof Stoltefuß, Iserlohn [#166346]
Datum
5. Dezember 2019 07:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte nennen Sie mir den Betreibernamen, dann kann ich Ihnen die Auskunft erteilen. Unter Stoltefuss und auch unter den im Impressung des Internetauftritts genannten Namen wird der Betrieb nicht als laufender Betrieb geführt. Mit freundlichen Grüßen