Kontrollbericht zu Balkan Grill, Zörbig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Balkan Grill
Rödgener Straße 1
06780 Zörbig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Balkan Grill, Zörbig [#238171]
Datum
19. Januar 2022 20:42
An
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Balkan Grill Rödgener Straße 1 06780 Zörbig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238171/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Anfrage zu AZ.: 238171 Antrag auf freien Zugang von Daten nach Verbraucherinformationsgesetz - 238171 Hier: Balkan…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Betreff
Anfrage zu AZ.: 238171
Datum
24. Januar 2022 12:33
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf freien Zugang von Daten nach Verbraucherinformationsgesetz - 238171 Hier: Balkan Grill Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 19.01.2022, sich nach dem Verbraucherinformationsgesetz den Zugang zu bei mir vorhandenen Informationen zu verschaffen, ist am 19.01.2022 bei mir eingegangen. Ich werde Ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist, ein Monat nach Eingang des Antrages gemäß § 5 Abs. 1 VIG, bearbeiten. Ich weise darauf hin, dass es sich bei dieser Frist um eine Regelfrist handelt. Dies bedeutet, dass sich die Bearbeitungsdauer bei Auftreten besonderer Umstände verlängern kann. Soweit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Dritter zu beteiligen ist, verlängert sich die gesetzliche Bearbeitungszeit auf bis zu 2 Monaten. Dies ist vorliegend der Fall. Ich weise Sie darauf hin, dass ein von der Eröffnung des Zugangs Betroffener den Antrag stellen kann, ihm den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte dies geschehen, werde ich Sie hierüber informieren. Mit freundlichem Gruß
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Bekanntgabe Anschrift - Ihre Anträge nach VIG Akropolis #238180 und Balkangrill #238171 Sehr Antragsteller/in gemä…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Betreff
Bekanntgabe Anschrift - Ihre Anträge nach VIG
Datum
1. März 2022 15:17
Status
Akropolis #238180 und Balkangrill #238171 Sehr Antragsteller/in gemäß § 4 Abs. 1 VIG muss der Antrag auf freien Zugang von Daten hinreichend bestimmt sein. Ferner soll der Antrag den Namen und die ANSCHRIFT des Antragstellers enthalten. Ich bitte letztmalig um Bekanntgabe der Anschrift. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 10.03.2022 gesetzt. Im Auftrag

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Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Bekanntgabe Anschrift - Ihre Anträge nach VIG Akropolis #238180 und Balkangrill #238171 Sehr Antragsteller/in gemä…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Betreff
Bekanntgabe Anschrift - Ihre Anträge nach VIG
Datum
1. März 2022 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Akropolis #238180 und Balkangrill #238171 Sehr Antragsteller/in gemäß § 4 Abs. 1 VIG muss der Antrag auf freien Zugang von Daten hinreichend bestimmt sein. Ferner soll der Antrag den Namen und die ANSCHRIFT des Antragstellers enthalten. Ich bitte letztmalig um Bekanntgabe der Anschrift. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 10.03.2022 gesetzt. Im Auftrag