Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bauerntanz Altstadtgasthaus
Bauerntanzgäßchen 1
86150 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
28. Juli 2019 16:43
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bauerntanz Altstadtgasthaus Bauerntanzgäßchen 1 86150 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Leider s…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
1. August 2019 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Leider stimmt der von Ihnen angegebene Name nicht mit den uns vorliegenden Meldedaten überein, so dass uns die Bearbeitung des Antrags derzeit nicht möglich ist. Sofern Sie an einer weiteren Bearbeitung des Antrags interessiert sind, bitten wir Sie daher um Mitteilung Ihrer vollständigen und korrekten Anschrift. Als Termin haben wir uns hierfür den 23.08.2019 vorgemerkt. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine entsprechenden Angaben erhalten, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Vorname lautet korrekt: Klaus-Stephan Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
1. August 2019 09:48
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Vorname lautet korrekt: Klaus-Stephan Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ergänzenden Angaben. Zur weiteren Bearbeitung ist die Anhörung …
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
1. August 2019 10:00
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ergänzenden Angaben. Zur weiteren Bearbeitung ist die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat“ derzeit bei der Stadt Augsburg eingehen, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Unter Ausnutzung der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...bisher habe ich einen kontrollbericht bzw beantwortung meiner anfrage nicht erhal…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
10. August 2019 10:47
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...bisher habe ich einen kontrollbericht bzw beantwortung meiner anfrage nicht erhalten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mit E-Mail vom 01.08.2019 mitgeteilt haben, war zur weiteren B…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
19. August 2019 08:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mit E-Mail vom 01.08.2019 mitgeteilt haben, war zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags die Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmers erforderlich. Anschließend ergeht ein entsprechender Bescheid, in dem über den Informationsanspruch dem Grunde nach entschieden wird. Sofern gegen diesen Bescheid keine Rechtsmittel eingelegt werden und mithin Bestandskraft eintritt, erhalten Sie die beantragten Informationen. Auf die Verlängerung der Regelfrist auf zwei Monate gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG, darf in diesem Zusammenhang nochmals hingewiesen werden.. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 28.07.2019 wurde mit Schreiben vom 24.09.2019 abschließend bearbeitet…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bauerntanz Altstadtgasthaus, Augsburg [#160484]
Datum
28. Oktober 2019 09:53
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 28.07.2019 wurde mit Schreiben vom 24.09.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen