Kontrollbericht zu Bauhöfers Braustübl, Renchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bauhöfers Braustübl
Ullenburgstraße 16
77871 Renchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ulrich Zscherp
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Ulrich Zscherp
Betreff
Kontrollbericht zu Bauhöfers Braustübl, Renchen [#254396]
Datum
22. Juli 2022 19:08
An
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bauhöfers Braustübl Ullenburgstraße 16 77871 Renchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Zscherp Anfragenr: 254396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254396/ Postanschrift Ulrich Zscherp << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Zscherp
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Zscherp, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.07.…
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. August 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zscherp, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.07.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs Freundliche Grüße

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Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Dem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. Derr Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe an d…
Dem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. Derr Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe an die betroffenen Dritten