Kontrollbericht zu Becker-Imbiß, Neunkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Becker-Imbiß
Frankfurter Straße 102
57290 Neunkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Joel Linn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
Joel Linn
Betreff
Kontrollbericht zu Becker-Imbiß, Neunkirchen [#177388]
Datum
28. Januar 2020 00:58
An
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Becker-Imbiß Frankfurter Straße 102 57290 Neunkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joel Linn Anfragenr: 177388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177388 Postanschrift Joel Linn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joel Linn
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr geehrter Herr Linn, Ihre Anfrage vom heutigen Tage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, das…
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Becker-Imbiß, Neunkirchen [#177388]
Datum
28. Januar 2020 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Linn, Ihre Anfrage vom heutigen Tage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass ich aufgrund des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebes verpflichtet bin, diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. September 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
351,7 KB
Joel Linn
VIG Zugang zu Informationen [#177388] Sehr geehrte [geschwärzt], bezugnehmen auf Ihr Schreiben vom 4.9.2020 ([ges…
An Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
Joel Linn
Betreff
VIG Zugang zu Informationen [#177388]
Datum
14. September 2020 14:11
An
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], bezugnehmen auf Ihr Schreiben vom 4.9.2020 ([geschwärzt]) erkläre ich mich mit der Weitergabe meiner Daten an den Lebensmittelunternehmer "Becker-Imbiss" einverstanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 177388 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
880,0 KB